Grundgesetz - Keine Einschränkungen des Post- und Fernmeldegeheimnisses gegenüber nicht gewalttätigen Bürgern durch Geheimdienste

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

151 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

151 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass Artikel 10 des Grundgesetzes und das zugehörige Artikel 10-Gesetz so überarbeitet werden, dass Einschränkungen des Post-/Fernmeldegeheimnisses nicht mehr unbemerkt durch Geheimdienste gegenüber nicht gewalttätigen Bürgern angewandt werden können.

Begründung

Wenn nicht-gewalttätige Bürger ohne richterliche Anordnung, also nicht durch polizeiliche Strafverfolgung, überwacht werden, dann muss diesen Bürgern der Eingriff in das Post-/Fernmeldegeheimnis immer nach spätestens 12 Monaten mitgeteilt werden, und ihnen muss der Rechtsweg dagegen offen stehen. Anderenfalls, wenn es bei der nur Mitteilung an G10-Kommission / PKGR bleibt, dann müssen diese beiden Gremien in Zukunft so besetzt werden, dass sie unabhängig von den Regierungsparteien sind und von den Geheimdiensten nicht erpressbar, sachkundig in moderner Datenverarbeitung, und: sie müssen alle Befugnisse einer echten externen Revision erhalten ( unangekündigte Stichproben-Tests, ungeschwärzte Akteneinsicht, vollständiger Datenbank Zugriff, etc. ). Zur Geheimhaltung wären diese Revisoren nur in soweit verpflichtet, wie das von ihnen Festgestellte nicht im Widerspruch zum Wesensgehalt unseres Grundgesetzes steht. Die Revisoren sollten durch Bundesverfassungsgericht und EUGH ausgewählt werden.Sie müssen entdeckte widerrechtliche Aktionen der Geheimdienste sofort stoppen dürfen!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.01.2016
Sammlung endet: 31.03.2016
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-10000-028296 Grundgesetz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Artikel 10 des Grundgesetzes und das
    zugehörige Artikel 10-Gesetz so überarbeitet werden, dass Eingriffe in das
    Post- oder Fernmeldegeheimnis gegenüber den Betroffenen offengelegt werden
    müssen.

    Zur Begründung ihrer Petition führt die Petentin aus, wenn nicht-gewalttätige Bürger
    ohne richterliche Anordnung überwacht würden, dann müsse diesen Bürgern der
    Eingriff in das Post-/Fernmeldegeheimnis immer nach spätestens 12 Monaten
    mitgeteilt werden. Die für die Kontrolle eingerichteten Gremien seien mit
    umfassenderen Befugnissen auszustatten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen Bezug
    genommen.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 151 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen 26 Diskussionsbeiträge ein.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Thematik darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
    Aspekte wie folgt zusammenfassen:

    Die gegenwärtige Fassung von Artikel 10 des Grundgesetzes ermöglicht eine
    Abwägung der grundrechtlich gewährleisteten Freiheiten des Bürgers mit der
    Aufgabe des Staates, Erkenntnisse über gegen ihn gerichtete Bedrohungen und
    verfassungsfeindliche Bestrebungen zu gewinnen. Die Rechte der Betroffenen
    werden insbesondere durch die Aufsicht und Überprüfungsmöglichkeiten der
    genannten, demokratisch legitimierten Kontrollgremien gewährleistet. Die effektive
    Beteiligung des Parlamentarischen Kontrollgremiums hinsichtlich der von der
    Petentin angesprochenen Maßnahmen ist z. B. durch § 8b Absatz 3 des
    Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) und durch § 14 des Artikel
    10-Gesetzes (G 10) gewährleistet.

    Die von der Petentin gewünschte Information der Betroffenen ist bereits jetzt in § 12
    G 10 vorgesehen. Ebenso kann jemand, der sich in seinen Rechten betroffen sieht,
    bereits nach bisheriger Rechtslage dann den Verwaltungsrechtsweg beschreiten.

    Der von der Fraktion DIE LINKE. vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung
    des Artikel 10-Gesetzes und weiterer Gesetze mit Befugnis für die
    Nachrichtendienste des Bundes zu Beschränkungen von Artikel 10 des
    Grundgesetzes (G 10-Aufhebungsgesetz – G 10-AufhG) ist in der 18. Wahlperiode
    nicht beraten worden und daher der Diskontinuität unterfallen.

    Aufgrund der bestehenden einfachgesetzlichen Vorschriften ist aus Sicht des
    Petitionsausschusses ein Bedürfnis, die speziellen Mitteilungs- und
    Beteiligungsregelungen auf Verfassungsebene zu verankern, nicht erkennbar.

    Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht
    für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

    Der von der Fraktion der FDP gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
    – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – zur Erwägung zu
    überweisen, soweit es um eine Stärkung der parlamentarischen Kontrollgremien und
    der G10-Kommission geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist
    mehrheitlich abgelehnt worden

    Ebenfalls mehrheitlich abgelehnt worden ist der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
    GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu
    überweisen.

    Begründung (PDF)

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49 %
245 Unterschriften
110 Tage verbleibend

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