Grundgesetz - Keine Einschränkungen des Post- und Fernmeldegeheimnisses gegenüber nicht gewalttätigen Bürgern durch Geheimdienste

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
151 Unterstützende 151 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

151 Unterstützende 151 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Artikel 10 des Grundgesetzes und das zugehörige Artikel 10-Gesetz so überarbeitet werden, dass Einschränkungen des Post-/Fernmeldegeheimnisses nicht mehr unbemerkt durch Geheimdienste gegenüber nicht gewalttätigen Bürgern angewandt werden können.

Begründung

Wenn nicht-gewalttätige Bürger ohne richterliche Anordnung, also nicht durch polizeiliche Strafverfolgung, überwacht werden, dann muss diesen Bürgern der Eingriff in das Post-/Fernmeldegeheimnis immer nach spätestens 12 Monaten mitgeteilt werden, und ihnen muss der Rechtsweg dagegen offen stehen. Anderenfalls, wenn es bei der nur Mitteilung an G10-Kommission / PKGR bleibt, dann müssen diese beiden Gremien in Zukunft so besetzt werden, dass sie unabhängig von den Regierungsparteien sind und von den Geheimdiensten nicht erpressbar, sachkundig in moderner Datenverarbeitung, und: sie müssen alle Befugnisse einer echten externen Revision erhalten ( unangekündigte Stichproben-Tests, ungeschwärzte Akteneinsicht, vollständiger Datenbank Zugriff, etc. ). Zur Geheimhaltung wären diese Revisoren nur in soweit verpflichtet, wie das von ihnen Festgestellte nicht im Widerspruch zum Wesensgehalt unseres Grundgesetzes steht. Die Revisoren sollten durch Bundesverfassungsgericht und EUGH ausgewählt werden.Sie müssen entdeckte widerrechtliche Aktionen der Geheimdienste sofort stoppen dürfen!

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-10000-028296 Grundgesetz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Artikel 10 des Grundgesetzes und das
    zugehörige Artikel 10-Gesetz so überarbeitet werden, dass Eingriffe in das
    Post- oder Fernmeldegeheimnis gegenüber den Betroffenen offengelegt werden
    müssen.

    Zur Begründung ihrer Petition führt die Petentin aus, wenn nicht-gewalttätige Bürger
    ohne richterliche Anordnung überwacht würden, dann müsse diesen Bürgern der
    Eingriff in das Post-/Fernmeldegeheimnis immer nach spätestens 12 Monaten
    mitgeteilt werden. Die für die Kontrolle eingerichteten... weiter

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