Regionas: Vokietija
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Heilberufe - Erlaubnis für die Berufsbezeichnung Heilpraktiker/in in Abhängigkeit von gesicherten Ausbildungsstandards

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Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Pradėta 2017
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  3. Pateikta
  4. Dialogas su gavėju
  5. Sprendimas

Tai yra internetinė peticija des Deutschen Bundestags.

Peticija adresuota: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Erlaubnis die Berufsbezeichnung Heilpraktiker/in zu führen, in der Zukunft von gesicherten Ausbildungsstandards abhängt.

Priežastis

Bisher wird jeder, der die Bezeichnung Heilpraktiker/in trägt vorher durch ein zuständiges Gesundheitsamt dahin gehend geprüft, ob die Person eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. Ist die Prüfung bestanden ist davon auszugehen, dass die betreffende Person gewissenhaft ihrer Berufung nachgeht.Die aktuelle Kritik an Heilpraktikern hinsichtlich einzelner Personen, die man der sog. Scharlatanerie zuordnet, geben jedoch kein wirkliches Abbild der Berufsgruppe an sich. Jüngste Fälle, bei denen Heilpraktiker ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind, sollten nicht stellvertretend für alle als Argument angebracht werden, Heilpraktiker weiter in ihren Aufgabenfeldern zu beschneiden. Krebspatienten müssen stets sorgfältig aufgeklärt werden, der Heilpraktiker muss hier besondere Vorsicht walten lassen. Es soll jedoch sachlich diskutiert und erforscht werden, in wie vielen Fällen auch die schulmedizinischen Methoden Krebspatienten gelegentlich frühzeitig zum Tode führen. In meiner langjährigen medizinischen Arbeit konnte ich dies mehrere Male beobachten. Es scheint an dieser Stelle von großem Interesse der Kassenärztlichen Vereinigung zu sein, Heilpraktiker weiter vom hart umkämpften Gesundheitsmarkt zu drängen. Sie leisten nämlich zunehmend das, was die klassische Schulmedizin nicht immer abdecken kann. Ein gesicherter Ausbildungsstandard dürfte das Problem eher angehen.

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Informacija apie peticiją

Peticija pradėta: 2017-07-09
Kolekcija baigiasi: 2017-08-17
Regionas: Vokietija
tema:  

naujienos

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-18-15-2123-044054
    30827 Garbsen
    Heilberufe

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – als Material
    zu überweisen.

    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass die Erlaubnis die Berufsbezeichnung
    Heilpraktiker/in zu führen in der Zukunft von gesicherten Ausbildungsstandards
    abhängt.
    Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, dass Ausbildungsstandards besser als bisher
    gewährleisten würden, dass die Berufsangehörigen ihren Sorgfaltspflichten
    nachkommen.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
    eingestellt. Es gingen 35 Mitzeichnungen sowie 17 Diskussionsbeiträge ein.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage von
    Stellungnahmen der Bundesregierung wie folgt dar:
    Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat 1992 "Leitlinien für die Überprüfung
    von Heilpraktikeranwärtern gemäß §2 Abs. 1 Buchstabe i der Ersten
    Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz" veröffentlicht, die gemeinsam mit
    den Ländern erarbeitet worden waren. Bislang erfolgte die Überprüfung auf der Grundlage
    dieser Leitlinien, ohne dass sie eine Grundlage im Heilpraktikerrecht haben.
    In der 89. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für
    Gesundheit der Länder haben diese festgestellt, dass die Anforderungen an die
    Erlaubniserteilung nach dem Heilpraktikerrecht nicht mehr den Qualitätserfordernissen
    Petitionsausschuss

    genügen, die aus Gründen des Patientenschutzes an die selbständige Ausübung der
    Heilkunde zu stellen sind, und das BMG aufgefordert, die Leitlinien zur Überprüfung der
    Heilpraktikeranwärter zu überarbeiten und gegebenenfalls auszuweiten, um einerseits
    dem Patientenschutz besser gerecht zu werden und andererseits bessere Voraussetzungen
    für die Einheitlichkeit der Kenntnisüberprüfungen schaffen zu können.
    Das machte es erforderlich, den Verbindlichkeitscharakter der Leitlinien zu erhöhen. Dem
    dient die Neufassung des § 2 Abs. 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung
    zum Heilpraktikergesetz. Eine zusätzliche Verbindlichkeit wird dadurch erreicht werden,
    dass sich die Gefahrenabwehrprüfunq nicht mehr nur auf den Gesundheitsschutz der
    Bevölkerung bezieht, sondern gezielt auch die einzelnen Patientinnen und Patienten, die
    den Heilpraktiker aufsuchen, in den Blick nimmt.
    Bei der Erarbeitung der Leitlinien waren die Länder zu beteiligen. Die "Bekanntmachung
    von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach §
    2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz Buchstabe i der Ersten
    Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz" vom 7. Dezember 2017 wurde im
    Bundesanzeiger am 22. Dezember 2017 veröffentlicht (BAnz AT 22.12.2017 B5). Die
    Leitlinien traten am 22. März 2018 in Kraft (Art. 17f "Drittes Gesetz zur Stärkung der
    pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes
    Pflegestärkungsgesetz - PSG III)" vom 23. Dezember 2016).
    Vor dem Hintergrund des Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
    Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – als Material zu überweisen.

    Begründung (PDF)

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