Karpaltunnelsyndrom als Berufskrankheit anerkennen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutsche Bundestag

3 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutsche Bundestag

Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die durch die berufliche (versicherte) Tätigkeit verursacht worden ist und nach dem jeweils geltenden Recht auch formal als Berufskrankheit anerkannt ist. Bei einem Karpaltunnelsyndrom (KTS) handelt es sich um eine meist chronische Kompressionsneuropathie des N. medianus im Bereich des Handgelenks. Das KTS gehört zu den gut diagnostizierbaren Nervendruckschäden und erfüllt pathophysiologisch die Voraussetzungen der Berufskrankheit (BK) 2106 „Druckschädigung der Nerven“. Vom Verordnungsgeber wurde das KTS jedoch bei der letzten Bearbeitung der wissenschaftlichen Begründung für die BK 2106 im Jahr 2001 – wie auch bandscheibenbedingte Erkrankungen der Wirbelsäule – ausgenommen. In der europäischen Berufskrankheitenliste wird das KTS seit 2003 als Berufskrankheit unter der Ziffer 506.45 gelistet und war bereits im Jahr 2001 in 9 von 12 Mitgliedsländern als Berufskrankheit anerkennungsfähig. Das KTS rangierte seinerzeit auf Rang 6 der anerkannten Berufskrankheiten . In Skandinavien, wie auch außerhalb Europas, sind seit langem Entschädigungen der Betroffenen bei berufsbedingter oder berufsmitbedingter Genese möglich. Im Juli 2009 wurde in Deutschland vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales die vom ärztlichen Sachverständigenbeirat erarbeitete wissenschaftliche Begründung für eine Berufskrankheit Karpaltunnelsyndrom veröffentlicht.

Mit der Petition soll erreicht werden, dass frühzeitig erkannte Karpaltunnelsyndrom in die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgenommen wird.

Begründung

Begründung: Das Karpaltunnelsyndrom (KTS) wird seit 2003 in der europäischen Berufskrankheitenliste geführt und besetzte im Jahr 2001 Rang 6 der in der Europäischen Union anerkannten Berufskrankheiten. Bislang war in Deutschland eine Anerkennung als Berufskrankheit nicht möglich. Im Juli 2009 hat der ärztliche Sachverständigenbeirat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine wissenschaftliche Begründung zur Anerkennung des KTS als Berufskrankheit veröffentlicht.

Schlussfolgerungen: Eine berufliche (Mit-)Verursachung des KTS ist epidemiologisch und pathophysiologisch belegt. Eine Berufskrankheitenanzeige sollte erfolgen bei gesicherter KTS-Diagnose und einer entsprechenden beruflichen Exposition.

Ein gemeinsames Merkmal der schädigenden Tätigkeiten sind manuelle Anforderungen, die grundsätzlich im Einzelfall zu einer Volumenzunahme im Karpaltunnel mit Druckerhöhung auf den N. medianus führen können. Solche Tätigkeiten können in unterschiedlichen Berufsgruppen vorkommen. Bei der Zusammenhangsbeurteilung ist im Einzelfall der Schwerpunkt mehr auf die konkret auszuführenden Tätigkeiten als nur auf eine Berufsbezeichnung zu legen. Studien belegen eine mehr als additive Risikoerhöhung für das Auftreten eines KTS insbesondere bei Kombinationswirkungen entsprechender arbeitsbedingter Faktoren. Besonders beim Umgang mit handgehaltenen vibrierenden Werkzeugen ist davon auszugehen, dass diese mit Kraftaufwand der Fingerbeuger und entsprechenden Zwangshaltungen der Finger und des Handgelenks festgehalten werden müssen, so dass sich hier mehrere Expositionskomponenten überlagern. Eine aktuelle Übersicht weist beispielsweise bei einer durchschnittlichen Anforderung an die Handkraft von > 4 kg oder repetitiven Arbeiten mit Zykluszeiten < 10/s und bei gleichen, sich wiederholenden Arbeitsinhalten in mehr als der Hälfte der Zykluszeiten auf arbeitsbedingte Ursachen für ein KTS hin.

Für Tätigkeiten am Computer mit PC-Tastatur und Maus liegen aufgrund heterogener Diagnosekriterien, nicht miteinander vergleichbarer Studiendesigns und vielen individuellen und psychosozialen Einflussfaktoren derzeit sehr widersprüchliche Ergebnisse vor. In systematischen Reviews und Übersichtsarbeiten konnten bislang keine Risikoerhöhungen nachgewiesen werden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 09.03.2014
Sammlung endet: 08.09.2014
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

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