Kartelle und Monopole - Weiterverwendbarkeit alter Soft- und Hardware

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

322 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

322 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei Einführung neuer Betriebssysteme alte Soft- und Hardware laufwerkfähig bleiben müssen.

Begründung

Sämtliche neuen Handys können jetzt mit ein und dem selben Netzteil aufgeladen werden. Was für ein Erfolg! Dadurch wird effektiv Elektroschtott vermieden. Das Gleiche kann man bei der Umstellung auf ein neues PC-Betriebssystem erreichen, wenn alle Perepheriegeräte und die Software damit auch weiter betrieben werden könnten. Erst wenn diese Geräte nicht mehr funktionieren, würden sich Kunden neue kaufen. Es ist nervig und den Geldbeutel und die Umwelt belastend, wenn funktionstüchtige Geräte auf den Müll landen müssen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 11.01.2012
Sammlung endet: 24.02.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-09-701-032980Kartelle und Monopole
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass bei Einführung neuer Betriebssysteme alte Soft-
    und Hardware laufwerkfähig bleiben müssen.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
    Dazu liegen 322 Mitzeichnungen und 120 Diskussionsbeiträge vor. Der
    Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen
    Gesichtspunkt eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, der Anfall von
    Elektroschrott könne vermieden, die Umwelt geschont und der Geldbeutel entlastet
    werden, wenn bei Umstellung auf ein neues PC-Betriebssystem alle Peripheriegeräte
    und die Software weiter betrieben werden könnten und ein Neukauf erst dann
    notwendig wäre, wenn die Geräte nicht mehr funktionieren würden.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Der Petitionsausschuss hat auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
    Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss merkt zunächst an, dass bei der Installation neuer
    PC-Betriebssysteme vorhandene Geräte noch voll funktionsfähig sein können. Es ist
    jedoch möglich, dass sie nur eingeschränkt mit dem neuen Betriebssystem
    funktionieren, bspw. weil die vorhandene Hardware die notwendige Rechenleistung

    nicht bereitstellen kann, die Kapazität der Festplatte nicht mehr ausreicht oder die
    erforderlichen Schnittstellen nicht vorhanden sind.
    Mit der grundsätzlichen Frage von Interoperabilität hat sich auch die vom Deutschen
    Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“
    auseinandergesetzt (vgl. Schlussbericht Bundestags-Drucksache 17/12550; das
    Dokument kann unter www.bundestag.de eingesehen werden). Dieses Gremium
    befasste sich auch mit dem hohen Anfall von Elektroschrott und dessen Recycling
    (vgl. Achter Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale
    Gesellschaft“; Bundestags-Drucksache 17/12505). Insbesondere zum Thema
    Elektroschrott existiert zudem eine Reihe parlamentarischer Initiativen und Anfragen
    (vgl. bspw. Bundestags-Drucksachen 17/10866, 17/12066).
    Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass Hard- und Softwareunternehmen
    Produkte und Dienstleistungen entsprechend den Anforderungen des Marktes sowie
    der Verbraucher und Anwender entwickeln. Sie berücksichtigen dabei die
    Weiterentwicklung der dazugehörigen Technologien und stehen in einem globalen
    Wettbewerb. Die dabei von den Firmen verfolgte Strategie der Einführung und
    Implementierung neuer PC-Betriebssysteme und Hardware unterliegt nicht der
    Kontrolle durch den Deutschen Bundestag und seines Petitionsausschusses.
    Gesetzliche Regelungen sind hier weder sinnvoll noch vorgesehen. Insoweit kann
    dem Anliegen der Eingabe seitens des Petitionsausschusses nicht entsprochen
    werden.
    Soweit es um den Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern und die
    Einschränkung des Wettbewerbs durch Ausnutzung einer herausgehobenen Stellung
    durch einzelne Anbieter geht, weist der Ausschuss darauf hin, dass die bestehenden
    Regelungen zur Gewährleistung des Wettbewerbs angewandt und durchgesetzt
    werden.
    Die Europäische Kommission hat zum Beispiel einen Missbrauch der
    marktbeherrschenden Stellung einer Firma auf dem Markt für PC-Betriebssysteme
    festgestellt und in ihrer Entscheidung vom 24. März 2004 dem Unternehmen
    aufgegeben, die vollständige Interoperabilität zwischen fremden
    Arbeitsgruppenserverbetriebssystemen und dem eigenen PC-Betriebssystem
    herzustellen (Kommissionsentscheidung vom 24. März 2004, Fall COMP/C-
    3137.792).Das Unternehmensollte die dazu erforderlichen
    Schnittstelleninformationen seinen Wettbewerbern zur Verfügung stellen. Diese

    Verpflichtung wurde durch das Urteil des Europäischen Gerichts Erster Instanz im
    Jahr 2007 bestätigt.
    Vor diesem Hintergrund hält der Ausschuss die geltende Rechtslage für sachgerecht
    und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition
    auszusprechen.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
    Der von der Fraktion der SPD gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
    dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – als
    Material zu überweisen, soweit auf die Recyclingproblematik von Elektronik
    eingegangen wird, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
    geben und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich
    abgelehnt worden.
    Ebenfalls mehrheitlich abgelehnt wurde der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE
    GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem
    Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie – als Material zu überweisen und
    den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

    Begründung (PDF)

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