Kastrationspflicht für Freigänger Wismar und Nord West Mecklenburg

Petition richtet sich an
Kreistag Nordwestmecklenburg

68 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet November 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Kreistag Nordwestmecklenburg

Warum ist eine Kastrationspflicht wichtig?
Die Einführung einer Kastrationspflicht für Freigängerkatzen ist wichtig, um die Zahl der Straßenkatzen in Deutschland zu reduzieren.1 Unkastrierte Freigängerkatzen können sich nämlich unkontrolliert fortpflanzen und sorgen so dafür, dass die Straßenkatzenpopulationen immer weiter ansteigen. Denn letztlich gehen alle Straßenkatzen auf Katzen aus Privathaushalten zurück, die nicht kastriert wurden. Halter*innen von Freigängerkatzen können also mit der Kastration ihres Tieres aktiv dazu beitragen, die Zahl der Straßenkatzen langfristig zu reduzieren.

Aktuelle Gesetzeslage zur Kastrationspflicht
Aktuell bestehen zwei Möglichkeiten, Verordnungen zur Kastrationspflicht umzusetzen – entweder über das kommunale Ordnungsrecht oder über das Tierschutzgesetz. Seit 2013 können Bundesländer mit dem Paragrafen 13b des Tierschutzgesetzes selbst eine landesweite Verordnung erlassen oder dies über eine Zuständigkeitsverordnung den Landkreisen oder Kommunen überlassen.

Folgende Bundesländer haben mit einer Zuständigkeitsverordnung eine Regelung der Kastrationspflicht den Landkreisen oder Kommunen überlassen­­­­­: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Berlin gilt seit 2022 eine Katzenschutzverordnung auf Basis des Paragrafen 13b des Tierschutzgesetzes für das gesamte Stadtgebiet.

Für einige Orte bestehen Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten sowohl über das kommunale Ordnungsrecht als auch über den §13b Tierschutzgesetz, wenn der jeweilige Landkreis eine entsprechende Verordnung erlassen hat.

Begründung

Wir brauchen eure Hilfe!

Die Anzahl an frei lebenden und wilden Katzen ist auch in diesem Jahr wieder stark angestiegen. Mittlerweile versorgen wir in unserem Einzugsgebiet fast 400 Tiere.

Pro Pflegestelle werden ca 10-20 Tiere von Privatpersonen versorgt.
Jeder Steuerzahler kommt "teilweise" für die Versorgung der Tiere auf, da Tierheime zwar minimal aber doch Staatlich unterstützt werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Jenni Boenki, Wismar
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.11.2024
Sammlung endet: 18.05.2025
Region: Nordwestmecklenburg
Kategorie: Tierschutz

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