Petition richtet sich an:
Bundesfinanzamt
Kein Lohnsteuerabzug für AZUBI´s im 1. Ausbildungsjahr !
Begründung
Auszubildende die z.B. im August ihre Berufsausbildung beginnen zahlen je nach Einkommen Lohnsteuern bis zu 1000 Euro im ersten Jahr. Diese Lohnsteuer wird nur bei Abgabe einer Steuererklärung vollständig zurückerstattet. Diejenigen Azubi´s die keine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben ( aus Unwissenheit ) haben einen Steuerabzug, der ungerechtfertigt ist. Hier behält der Staat wissentlich Steuern ein, die jeder Grundlage entbehren. Viele Berufsanfänger wissen nicht, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, und dann vollständig die abgezogenen Lohnsteuern zurückerstattet bekommen.
Der Gesetzgeber ist meiner Meinung nicht berechtigt Steuern einzubehalten, die ihm nicht zustehen. Meine Forderung: Korrekte Anpassung der monatlichen Lohnsteuerabzugstabellen unter Berücksichtigung des Beginns der Berufsausbildung.