Peticija je upućena:
Frau Ministerin Barabra Steffens, Verantwortliche in der Politik in Wuppertal und dem Land NRW
Keine Forensik auf Lichtscheid! Wir, die Unterzeichner, fordern von Frau Ministerin Steffens und den Verantwortlichen in der Politik in Wuppertal und Düsseldorf: 1. Verbindliche und endgültige Aufgabe des völlig ungeeigneten Standortes Müngstener Straße in Wuppertal Lichtscheid! 2. Auswahl eines alternativen Standortes im Landgerichtsbezirk mit möglichst wenig negativen Auswirkungen! (wenig Wohnbebauung, Mindestabstand zur Wohnbebauung, wenig betroffene Grundstückseigentümer, wenig Auswirkungen auf die Attraktivität der Stadt; Ausgleich für versiegelte Flächen)
Obrazloženje
Wuppertal ist mit der Errichtung des Jugendgefängnisses in Ronsdorf dem Land entgegengekommen und schultert auch bereits die JVA Simonshöfchen. Wuppertal trägt bereits seinen Teil der Verantwortung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgaben. Darum müssen Standorte auch in anderen Kommunen des Landgerichtsbezirks geprüft werden. Der von Frau Ministerin Steffens festgelegte Standort an der Müngstener Straße ist in jedem Fall völlig ungeeignet: Er liegt mitten in einem Familien-Wohngebiet mit hohem Entwicklungspotenzial, in unmittelbarer Nachbarschaft u.a. zu Kindergärten, Grundschule (jeweils auf der anderen Straßenseite gegenüber dem Ausgang) und Altenheim. Fußläufig befinden sich das Gelände des CVJM (Stadtranderholung, Jungendfreizeiten etc.), die Wuppertaler Jugendherberge und das Gelände des Polizeisportvereins mit Schwimmbad, in dem auch zahlreiche Kinder und Jugendliche trainieren sowie das Gymnasium Kothen. Der Schulweg für die Grundschüler führt unmittelbar am Zaun des Geländes entlang, ebenso der tägliche Weg der Schulklassen zur Turnhalle beim CVJM und dem Schwimmbad. Das Grundstück grenzt unmittelbar an die Wohnbebauung. und liegt nur 4 Straßenkilometer von der Elberfelder Innenstadt entfernt. Allgemein muss eine solche Einrichtung einen Mindestabstand zur Wohnbebauung einhalten! Jeder alternative Standort muss so gewählt werden, dass die negativen Auswirkungen durch Lärm, Flutlicht, Gefährdung durch Freigänger (vgl. Presseberichte) und mögliche Ausbrecher (s. ebenso Presse), Wertverlust der Grundstücke und Immobilien, Verschandelung des Wohnumfeldes durch die Mauer usw. so gering wie irgend möglich gehalten werden und die Zahl der Betroffenen so gering wie möglich ist.