Petition richtet sich an:
Bundestag
Die Mitglieder des deutschen Bundestages sollen ab der nächsten Legislaturperiode keine Nebeneinkünfte mehr haben dürfen. Zulässig sind neben der Arbeit als Abgeordneter nur ehrenamtliche Tätigkeiten, die dem Allgemeinwohl dienen. § 44a AbgG ist dementsprechend zu ändern.
Begründung
Lobbyismus färbt die Politik des Bundes und lässt Zweifel an den Kompetenzen der Profipolitiker aufkommen. Durch einzelne oder mehrere Jobs neben der Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter ist nicht mehr sichergestellt, wem der Abgeordnete sich verpflichtet fühlt: dem Volk oder der Wirtschaft. Auch besteht die Gefahr, dass indirekt, z.B. durch attraktive Stellenangebote, Korruption betrieben wird. Zudem sollten alle persönlichen Kapazitäten des Abgeordneten in seine Arbeit für das deutsche Volk fließen. Wer sich der Aufgabe als Abgeordneter stellt, dem sollte klar sein, worauf der Fokus liegen muss. Wer mit dieser Regelung nicht einverstanden ist, braucht sich nicht mehr zur Wahl aufstellen zu lassen.