Kindeswohl für alle Kinder nach Elternverlust - Betreuungsrente einführen

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Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss

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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss

Wir fordern die Einführung einer eigenständigen kindbezogenen Betreuungsrente für minderjährige Kinder nach dem Tod eines Elternteils. Die bisherige Erziehungsrente - § 47 SGB VI - soll durch eine Leistung ersetzt werden, die sich am Betreuungsbedarf und am Kindeswohl orientiert - unabhängig vom Familienstand der Eltern. Vergleichbare Leistungen wie Waisenrente oder Elterngeld zeigen, dass eine solche Regelung umsetzbar ist.

Begründung

Derzeit besteht ein Anspruch auf Erziehungsrente nur für überlebende geschiedene Ehegatten, die
ein Kind erziehen. Elternteile unverheirateter oder getrennt lebender Familien sind ausgeschlossen. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Etwa ein Drittel aller Kinder in Deutschland wird außerhalb einer Ehe geboren.
Geburtenstatistik https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1324/umfrage/uneheliche-kinder-anteil-an-allen-geburten/; https://1drv.ms/b/c/a9224646be3c572d/IQDSWdpjSIrSQKboCsGnLab0AcInU-kCvcfmJgeW7OBr3vs?e=Jl6pg9

Da nachehelicher Unterhalt meist nicht bis zum 18. Lebensjahr gezahlt wird, die Erziehungsrente aber schon, ist sie faktisch eine reine Betreuungsleistung. Sozialhilfe oder Waisenrente ersetzen Betreuung und Kindeswohl nicht, sind oft bedürftigkeitsabhängig oder zeitlich begrenzt. Eine kindbezogene Betreuungsrente ist praktikabel, sichert alle Kinder gleichberechtigt ab und kann durch nach Betreuungsbedarf gestaffelte Zahlungen (0 – 11, 12 – 18 Jahre) langfristig Kosten sparen und die Betreuung verbessern. Sie kann an bestehende Strukturen der Rentenversicherung angegliedert werden.
Andere Länder sind uns bereits voraus, haben ihre Systeme reformiert und zeigen, dass eine praktische und umsetzbare Absicherung für alle Familienformen möglich ist. Europäischer Vergleich https://1drv.ms/b/c/a9224646be3c572d/IQDZcXEErVyoTb8ED9C3cr78AdyKZU-kIezXzlcAFW_X1Ug?e=oQVj5x

Nachteile für das Kindeswohl ohne Betreuungsrente
• Erhöhter Betreuungsbedarf bleibt ungedeckt
• Ungleichbehandlung auch von Halbgeschwistern
• Eingeschränkte Betreuungsqualität (frühere und häufigere Fremdbetreuung)
• Weniger Zeit mit Hauptbezugsperson für emotionale Begleitung und Trauerverarbeitung
• Berufliche Einschränkungen bis hin zur Aufgabe des Arbeitsplatzes (z.B. bei Schichtarbeit
oder fehlender familiärer Unterstützung)
• Geringere Kontinuität in belasteter Lebenssituation
• Halbwaisenrente (ø 204 – 233 €) statt ausreichender Absicherung
• DT - Mindestunterhalt für Kleinkinder (486 €) wird deutlich unterschritten

Rechtliche Grundlagen
• BGB § 1610, §1612 - Unterhalt nach tatsächlichem Bedarf
• BGB § 1570, §1615I - Betreuungsunterhalt für alle Kinder gleich
• Art. 6 Abs.1 und 2 GG - Schutz von Familie und Kindern
• Art. 3 Abs. 1 GG – Gleichbehandlungsgebot
• Art. 6 Abs. 5 GG – nichtehelichen Kindern sind die gleichen Bedingungen wie den
ehelichen Kindern zu schaffen
• UN – Kinderrechtskonvention: Vorrang des Kindeswohls (Art.3), staatliche Unterstützung
(Art.18), soziale Sicherheit (Art. 26),
• § 4 SGB 1 - wirtschaftliche Sicherung von Hinterbliebenen

Forderung
• Einführung einer kindbezogenen Betreuungsrente
• Anspruch richtet sich nach Tod eines Elternteils und Betreuungsbedarf, nicht am
Familienstand

Ziel
• Betreuung überwiegend selbst sicherstellen
• Sicherheit, Verlässlichkeit und emotionale Nähe für das Kind
• Erwerbstätigkeit kindgerecht mit Betreuung vereinbaren
• Gleichbehandlung aller Kinder, gleiche Sozialleistungen
• Abbau struktureller Benachteiligungen
• Orientierung am Kindeswohl ohne komplizierte Anspruchsvoraussetzungen
• Finanzielle Absicherung

Fazit
Verwaiste Kinder haben Anspruch auf Betreuung und ausreichenden Unterhalt, unabhängig vom
Familienstand. Leistungen nur zugunsten geschiedener oder verheirateter Eheleute verstoßen
gegen die Grundsätze und widersprechen dem Kindeswohl. Eine kindbezogene Betreuungsrente
stellt sicher, dass kein Kind nach Elternverlust benachteiligt wird

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Kerstin Ott, Wassertrüdingen
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 01.05.2026
Sammlung endet: 31.10.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

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