Klimaschutz - Notwendigkeitsnachweis für das Halten eines deutlich überdurchschnittlich großen und schweren Fahrzeuges mit hohem Spritverbrauch

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

208 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

208 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass nicht mehr jeder ein beliebig großes schweres Auto mit sehr hohem Spritverbrauch besitzen darf. Für das Halten eines deutlich überdurchschnittlich großen und schweren Fahrzeuges mit hohem Spritverbrauch bedarf es eines Nachweises, dass man es auch wirklich benötigt und ein kleineres und sparsameres Fahrzeug nicht den selben wichtigen Zweck erfüllen würde.

Begründung

Wir sind eine Schicksalsgemeinschaft und alle gleichermaßen mitverantwortlich für Rohstoffverbrauch, Energieverbrauch und Umweltverschmutzung und Klimawandel. Da ein sehr großes Auto viel mehr Rohstoffe verbraucht und mehr Energie verbraucht und mehr die Umwelt und das Klima belastet und auch die Gesundheit sämtlicher Bürger mehr mit bedroht, halte ich es für angemessen, jetzt bei der Aufrüstung im Straßenverkehr eine Kehrtwende zu beginnen, und das Recht ein derartiges Fahrzeug wie beschrieben zu kaufen, halten und fahren einzuschränken. Ebenfalls sind die Fahrer von Kleinwagen immer stärker im Falle eines Unfalls mit Kollision mit einem schweren Fahrzeug von stärkeren Verletzungen bedroht und selbst parkende Fahrzeuge können eine teilweise gefährliche Sichtminderung für andere Verkehrsteilnehmer bewirken. So manch ein Autokäufer kauft möglicherweise keinen Kleinwagen mehr, weil er meint mit der Aufrüstung im Straßenverkehr Schritt halten zu müssen, womit er ja im Falle einer entsprechenden Kollision auch Recht hat. Da nützen einem keine Entschädigungen was, wenn man entsprechend schwer verletzt oder sogar tot ist, das kann sich jeder Autofahrer selber denken. Nur ein entsprechendes Verbot für überflüssiges Benutzen derartiger Fahrzeuge für normale Fahrten und Verwendung kann eine Trendwende einläuten.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 07.11.2017
Sammlung endet: 20.12.2017
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-19-18-2704-000487
    29225 Celle
    Klimaschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, das Besitzen oder Halten von besonders großen und
    schweren Personenkraftwagen mit hohem Spritverbrauch nur noch gegen einen
    Notwendigkeitsnachweis zu erlauben.
    Zur Begründung ihrer Eingabe führt die Petentin im Wesentlichen an, alle Menschen
    seien für den gemeinsamen Rohstoffverbrauch gleichermaßen verantwortlich. Große
    schwere Personenkraftwagen (Pkw) verbrauchten verhältnismäßig viele
    Rohstoffressourcen sowie Energie und belasteten Umwelt und Klima. Hierdurch sei auch
    die Gesundheit der Bürger bedroht. Die Fahrzeuge stellten auch eine Gefahr im
    Straßenverkehr dar. So liege im Falle eines Unfalles bei den anderen Verkehrsteilnehmer
    ein erhöhtes Verletzungsrisiko vor.
    Wegen weiterer Einzelheiten des Vortrags wird auf die Unterlagen verwiesen.
    Die Petition wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Sie
    wurde durch 208 Mitzeichnungen unterstützt. Über das Für und Wider der Petition wurde
    in 32 Beiträgen diskutiert.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der
    Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
    Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss vermag dem Anliegen nicht näher zu treten.
    Petitionsausschuss

    Der Petitionsausschuss macht zunächst auf die Bedeutung der nationalen und
    internationalen Klimaschutzziele aufmerksam und unterstützt nachdrücklich die
    europäische Strategie, die spezifischen CO2-Emissionen zu senken und die
    Markteinführung neuer Technologien zu fördern. In diesen Zusammenhang weist der
    Petitionsausschuss auf bestehende Förderungsprogramme zugunsten der Elektromobilität
    hin. Hierzu gehören unter anderen:
     die Förderung des Aufbaus einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für die
    Elektromobilität in Höhe von 300 Mio.Euro,

     die Förderung beim Kauf eines Plug-in Hybrid oder Elektrofahrzeugs mit
    3.000 Euro beziehungsweise 4.000 Euro,

     die Förderrichtlinie zur batterieelektrischen E-Mobilität, insbesondere zur
    Beschaffung von elektrischen Kraftfahrzeugen und Einrichtungen von
    Ladeinfrastruktur durch Kommunen,
    um nur einige Beispiele anzuführen.

    Nach Ansicht des Petitionsausschuss stellt eine Einschränkung bezüglich des Haltens
    oder Besitzens besonders großer und schwerer Pkw kein verhältnismäßiges Mittel dar, um
    das Ziel der Eingabe zu erreichen. Vielmehr würde die Vielfalt des Fahrzeugmarktes und
    die Auswahlmöglichkeit für Verbraucher übermäßig eingeschränkt werden. Es
    widerspricht darüber hinaus dem Grundgedanken der Europäischen Union der Förderung
    eines freien und ungehinderten Warenverkehrs. Der Petitionsausschuss betont, dass
    zudem ein Fahrzeug mit alternativen Antriebstechnologien, zum Beispiel ein
    Hybridfahrzeug, eine bessere Energieeffizienz und geringere Emissionen aufweisen und
    dabei deutlich schwerer als ein vergleichbares Fahrzeugmodell mit herkömmlichen
    Antrieb sein kann. Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass in Umsetzung der
    europäischen Strategie Rat und Europäisches Parlament die Verordnung (EG) Nr.
    433/2009 erlassen haben. Diese setzt für Neuwagen ein Flottenziel von 95 gCO2/km
    (4,1 l/100 km für Benzin und 3,6/100 km für Diesel) für 2021. Eine Fortschreibung der
    Petitionsausschuss

    Strategie für weitere Minderungen der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von
    Neuwagen für den Zeitraum nach 2021 ist derzeit in Erarbeitung.
    Darüber hinaus würde nach Ansicht des Petitionsausschusses eine Einschränkung des
    Haltens oder Besitzens besonders großer oder schwerer Pkw der aktuellen EU-Rechtslage
    wiedersprechen: Die von der Petition betroffenen Fahrzeuge fallen unter den
    Anwendungsbereich der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des
    Rates 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von
    Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und
    selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zuletzt geändert durch die
    Verordnung (EU) 2017/1347 der Kommission vom 13. Juli 2017, und müssen daher gemäß
    dieser Richtlinie typgenehmigt werden. Gemäß Artikel 4 Absatz 3 Satz 2 Richtlinie
    2007/46/EG dürfen die Mitgliedstaaten die Zulassung, den Verkauf, die Inbetriebnahme
    oder die Teilnahme am Straßenverkehr von Fahrzeugen nicht unter Verweis auf die von
    dieser Richtlinie erfassten Aspekte des Baus oder der Wirkungsweise untersagen,
    beschränken oder behindern, wenn diese den Anforderungen dieser Richtlinie
    entsprechen.
    Die Anforderungen an die Abmessung und Gesamtgewicht von Fahrzeugen im Sinne
    dieser Richtlinie sind in der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission vom 12.
    Dezember 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen
    Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Typgenehmigung von
    Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern bezüglich ihrer Massen und Abmessungen
    und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des
    Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission vom 1.
    Juni 2017 festgelegt. Innerhalb der für die jeweilige Fahrzeugklasse vorgeschriebenen
    höchstzulässigen Abmessungen und Gesamtgewichte können Fahrzeuge genehmigt,
    zugelassen und betrieben werden, sofern auch die sonstigen Vorschriften eingehalten
    werden. Eine nationale Regelung im Sinne der Petition wäre daher ohne Änderung des
    einschlägigen EU-Rechts nicht möglich. Eine solche Änderung wird zurzeit nicht
    angestrebt.
    Nach den vorstehenden Ausführungen vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
    parlamentarisches Tätigwerden im Sinne des vorgetragenen Anliegens nicht in Aussicht
    Petitionsausschuss

    zu stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
    nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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