Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
§ 265 a StGB (Erschleichung einer Leistung) erlaubt, dass "Schwarzfahrer" wenn sie die Geldforderung (erhöhtes Beförderungsentgelt, ergebnisloses Mahnverfahren) nicht bezahlen können, ins Gefängnis müssen! Dieser Personenkreis hat nichts im Gefängnis zusuchen. Ein Strafgefangener kostet dem Steuerzahler zwichen 120 - 180 € pro Tag! (je nach Bundesland) Wenn eine Rechtsgemeinschaft nur das Wegsperren für dieses Vergehen kennt, dann stimmt etwas nicht. Vielmehr sollte der öffentliche Nahverkehr ( etwa 50 km Umkreis) unentgeltlich sein, dann ist schon viel Druck weg.
Begründung
Ich bin Schöffe am Amtsgericht Augsburg. Ich möchte nicht ein Urteil mitfällen müssen, das einen Mitmenschen ins Gefängnis bringt, weil er mehrfach ohne Beförderungsentgelt einen Zug, Bus oder eine Straßenbahn genutzt hat. Die Sanktionierung ist m.E. nicht verhältnismässig. Solche Gefängnisaufenthalte kosten dem Steuerzahler sehr viel Geld. Hier sollte der Gesetzgeber eine humanere Lösung finden.