Petition richtet sich an:
Bundestag
Ich bin Bezieher von Arbeitslosengeld I. Ich erhalte ALG I von Juni 2017 bis Juni 2019.
Zum 01.04.2019 wurde ich von meinem Hausarzt arbeitsunfähig geschrieben. Meine zuständige Krankenkasse, die AOK Bruchsal, forderte am 11.04.2019 bei meinem Hausarzt Unterlagen an bezüglich meines Krankheitsbildes.
Ich leide u.a. an chronischer Hypertonie, bereits 4 Stent, Polyneuropathie, einer AV- Mal Funktion im Gehirn, sowie an akuten Depressionen.
Wegen der Depressionen bin ich seit 10.5.2019 beim Facharzt in Behandlung.
Dieser Facharzt wurde am 11.04.2019 ebenfalls angefragt. Dieser gab Berichte aus dem Jahre 2017 an die Krankenkasse weiter, da ich erst wegen einer neuen Erkrankung am 10.05.2019 einen Behandlungstermin erhalten habe.
Am 04.06.2019 nahm ich bei der Krankenkasse, der AOK Bruchsal, ein Gespräch wahr, bei dem es um Therapie Möglichkeiten ging. Am gleichen Tag teilte man mir mit, dass ich Krankengeld nur noch bis zum 30.06.2019 erhalten werde. Der MdK schien mich wohl als gesund befunden zu haben.
Ich kann mich bei meiner Krankheit, akute Depressionen, wegen eines Befundes durch Aktenlage durch den MdK nicht gesund dokumentieren lassen und als Kostenverursacher wieder von der AOK weg hin zur Agentur für Arbeit schieben lassen.
Als Versicherter habe ich ein Recht auf Krankengeld. Eine profane Gesundschreibung durch die AOK oder des MdK kann weder meinen Gesundheitszustand verbessern, noch mir gerecht werden.
Begründung
Wenn der MdK einen akut kranken Menschen als gesund erachtet, stürzt der Kranke in die finanzielle Bedeutungslosigkeit, sprich, er wird zum Hartz IV - Empfänger und somit trägt die Allgemeinheit die Kosten.
Weiterhin kann es nicht sein, dass die AOK ohne weitere Befunde kranke Menschen als gesund entlässt, ohne dass der MdK dafür eine Aufsichtsbehörde hat. Für den MdK und die Krankenkassen besteht kein 4-Augenprinzip und kein Kontrollorgan.
Die Krankenkassen kassieren von den Arbeitnehmern monatlich Beiträge für den Fall der Erkrankung. Tritt der Krankheitsfall ein und der Erkrankte ist länger als 6 Wochen krank geschrieben kann die Krankenkasse zusammen mit dem MdK die Kosten einfach derart regulieren, dass der MdK den Kranken wieder als gesund dokumentiert.
Hier muss ein unabhängiges Kontrollorgan ins Leben gerufen werden, das diesem Vorgehen Einhalt gebietet und die Kassen müssen gesetzlich dazu verpflichtet werden, im Falle von langfristigen Erkrankungen Krankengeld bis zu 78 Wochen zu leisten, so wie es das Sozialgesetzbuch vorsieht.