Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Gesetzliche Krankenkassen sollten die mindest Anzahl der Versuche für IVF, nämlich 3 abschaffen und stattdessen eine andere Methode überlegen. Zum Beispiel, könnten sie nach 3 Versuche für jeden weiterem Versuch je 5 % der Kosten abziehen, so mit hätte jede Person mindestens 23 Vesuche.
Ivf Versuche kosten in Durchschnitt je nach Klinik um die 3000 Euro pro Versuch, zwar mit Unterstützung der Krankenkasse und zum Teil durch den Ländern wird viel von der finanzielle Last erleichtert, aber das Problem ist die Anzahl der Versuche.
Auch die Erhöhung der Versuche, würde angehenden Eltern eine große Last von der Seele nehmen. So was wie 5 oder 6 ist eine andere Zahl als nur drei! Oder alternativ sollten die Versicherungen im Zusammenarbeit mit Patienten und behandelden Arzt die best mögliche Entscheidung treffen aber nicht von vorne rein die Anzahl auf 3 beschränken.
Wichtige Fakten: bei Frauen mit reduzierte Eizelreserve kann man mit Hilfe der künstlichen Befruchtung nur eine einzige Eizelle pro Zyklus entnehmen. Das heißt man schränkt diese Person auf nur drei Eizellen ein. Stattdessen sollte man in diesem Fall der Frau ermöglichen mehr als nur drei Zyklen zu haben. Die Wahrscheinlichkeit bei eine einzige Eizelle ist deutlich geringer als wenn man mehrere Eizellen entnimmt. Dies ist im sehr spezifischen Falle der reduzierte Eizelreserve medizinisch nicht möglich.
Man kann dagegen argumentieren, dass die angehenden Eltern selber die restlichen Versuche doch zahlen sollten, dabei vernachlässigt man das Recht einer jeden Frau auf Mutterschaft. Der Staat sollte diesen Nachteilausgleich gewährleisten und unterstützen, damit jeder Frau, die Mutter werden möchte die best möglichen Chancen hat, trotz biologischen Nachteil.
Begründung
Besonders für Frauen mit reduzierte Eizellereserve, was inzwischen jede 10 Deutsche Frau ist, kann dieses Angebot, endlich ihnen den lang ersehnten Traum der Mutterschaft erfüllen.
Da in Deutschland die Spende einer fremden Eizelle gesetzlich verboten ist, könnte dieser Vorschlag auch den Krankenhaustourismus aufhalten und Frauen die mit Herz und Seele Mutter werden wollen, eine faire Chance geben.
Liebe Abgeordnete bitte beantwortet folgende Frage:
Was zeichnet einge "gute Mutter aus"?
-es ist die Frau, die sich ein Kind aus der tiefe ihre Seele wünsch.
- für sie ist kein Aufwand zu groß, sie nimmt ihren Erziehungsaufgabe erst
- sie wertschätzt dieses neue Leben, sie beschützt es!
- sie versteht was es heißt, ein Kind zu haben und vernachlässigt es nicht
- sie ist gebildet und gut dokumentiert
- dieses Kind ist gewollt und wurde nicht durch "Zufall" geboren, es war eine sehr bewusste Entscheidung
- die angehende Mutter ist bereit für die anstehende Aufgabe
Frauen und Eltern generell sollten das Elterndasein ernster nehmen und sich dieser Aufgabe mit Herz und Seele stellen. Es leiden genug Kinder Weltweit unter den Folgen von "Ungewolltheit" "Unglück" "Gewalt" "Entstehung durch Vergewaltigung" und weitere Folgen.
Warum sollte man den Menschen, bei denen die Biologie versagt hat, ihre Chancen noch mehr veringern? Man sollte Ihnen noch mehr entgegen kommen und ihnen helfen ihre Wünsche in Erfüllung zu bringen.