Regija: Bremen
 

L 19/277: Verbot von Nutztiertransporten ins Ausland

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

131 Potpisi

Peticija je zaključena.

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  1. Pokrenut 2018
  2. Kolekcija završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

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Peticija je upućena: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Petition: Verbot von Nutztiertransporten in die EU-Staaten und Drittländer Sehr geehrte Damen und Herren, Als Petitionsführerin und im Namen der in der Anlage gelisteten Unterzeichner*innen überreiche ich Ihnen, als landesparlamentarisches Gremium des Petitionsausschuss des Landtags der Freien Hansestadt Bremen, diese öffentliche Petition für das Verbot von Nutztiertransporten in die EU-Staaten und Drittländer. Das Thema: Das Thema Tiertransporte beschäftigt die Bevölkerung seit der Erstausstrahlung der ZDF Reihe 37 Grad „Geheimsache Tiertransporte". Was da und inzwischen auch über Sendungen der ARD zu sehen war und was keine Ausnahme ist, übersteigt jegliches Empfinden an Grausamkeit an Tieren, Tiere die lt. Grundgesetz und dem Tierschutzgesetz vor Schaden zu bewahren sind. Wir reden hier von z.B. im Jahr 2016 exportierten knapp 350 Mio. »Nutztieren« in die EU. Viele Bürger/innen kannten dieses Desaster nicht, bzw. blendeten es aus, wenn die Sprache darauf kam. Aber nach dieser Sendung und weiteren Berichten in den Medien, müssen die politischen Verantwortlichen handeln. Nach Umfragen ist eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung gegen solche Tiertransporte. Es ist nicht hinnehmbar, dass diese täglichen Quälereien, dem regelmäßig Millionen deutsche und europäische Nutztiere ausgesetzt sind, noch länger fortgeführt werden. Artikel 20 a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verleiht dem Schutz der Tiere als Staatsziel Verfassungsrang.
Die Bedingungen während der Tiertransporte und der Schlachtung in Drittstaaten widersprechen diesem Staatsziel in gravierender Weise. Daraus folgt, dass die Transporte in die EU-Staaten und über die Außengrenzen der EU mit sofortiger Wirkung einzustellen sind. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass aus wirtschaftlichen Gründen derartige Tierquälereien in Kauf genommen werden. Freiwillige Selbstkontrollen sind keine Lösung, sie können immer umgangen werden. Die Forderung: Wir beantragen deshalb umgehend im Kompetenzbereich der Landesregierung folgendes: •ein generelles Exportverbot von Nutztieren im Bereich des Bundeslandes zu bewirken (gilt auch für Zuchttiere) •mit ihren Amtskollegen/innen über den Bundesrat ein deutschlandweites Exportverbot von Nutztieren (gilt auch für Zuchttiere) zu erreichen •Sollte eine gesetzliche Grundlage/Verordnung dazu fehlen, ist diese in Berufung auf die genannten Artikel im Grundgesetz/TierSchG durch die Legislative zu erstellen und freizugeben. Dazu gehört m.E. auch eine erweiterte Kontrolle das Verbot durch die Executive-Organe im Land zu kontrollieren. Es sei noch angemerkt, dass das Exportverbot auch in die EU-Ländern gelten muss, weil dort nicht sichergestellt werden kann, dass der Transport umdeklariert wird und doch in Drittstaaten landet. Gründe für diese Forderungen: Berufung auf Artikel 20a GG : Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. Berufung auf das Tierschutzgesetz: § 1: Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. § 2: 1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, 2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, 3.muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Gegen alle diese Punkte wird bei den Tiertransporten vor allem in die EU-Länder und in die Drittstaatenländer, gravierend verstoßen. Sei noch hinzugefügt, dass die Tiere oftmals völlig malträtiert im Zielland ankommen und wenn sie nicht schon verendet sind, derart kraftlos sind, dass sie nicht mehr stehen können. Um sie zum Aufstehen zu zwingen, wird sich grausamer Methoden bedient, wie das in die Augenstechen, oder sie werden getreten, mit Stöcken geschlagen, etc.
Auf Grund nachfolgenden, belegten und vielfach existierenden Feststellungen kann nur noch mit einem Verbot reagiert werden.
Von Deutschland und über den Transit Deutschland darf es keine Tiertransporte mehr geben, weil die nachfolgenden Mängel einerseits nicht ohne immensen Aufwand von Kontrollen in Deutschland zu beseitigen sind, andererseits der Transportweg in die EU-Staaten und darüber hinaus in die Drittländer hoheitlich nicht mehr deutschen Behörden obliegt. Der Hinweis auf die EU-Richtlinien oder das Tierschutztransportgesetz (TierschTrV), gültig für den Hoheitsbereich in Deutschland, wird weder bei uns noch in den anderen EU-Staaten wirklich eingehalten, bzw. wirksam und gänzlich kontrolliert. Zusammenfassung der Gefahren Der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat folgende Gefahren und Probleme rund um den Tiertransport zusammengetragen: •Einschränkung der Bewegungsmöglichkeit (zu wenig Platz und/oder zu geringe Laderaumhöhe) •Plötzliche Fahrbewegungen durch Bremsen, Beschleunigen und Kurven •Auseinandersetzungen mit unbekannten Artgenossen Eingeschränktes Ausruhen
•Zu hohe oder zu niedrige Umgebungstemperaturen (Überhitzung, Kälteschäden, Tod) •Mangelnde Belüftung
•Verlängerte Transportdauer durch Wartezeiten
•Geburten beim Transport
•Verletzungen wie Abschürfungen, Knochenbrüche und Prellungen Stress und Angst •Dehydrierung und Hunger durch unregelmäßige oder unzureichende Fütterung und Wasserversorgung bzw. durch die Nichteinhaltung gesetzl. Vorgaben •Oft genug bestialischer Tod beim Umladen, Verschiffen, Ausladen (Quellen Albert-Schweitzer-Stiftung) Abschließend sei noch angemerkt, dass das gegenseitige Zuschieben der Verantwortung (EULandBundesland) bezgl. der Umsetzung heutiger bestehender Verordnungen, welches wir immer von den angeschriebenen Politikern hören, genau zur Untätigkeit führt.
In der Kompetenz der Länder liegt die Verantwortung über die betr. Veterinäre diesen Wahnsinn zu stoppen. Seien Sie doch bitte so autark als Parlamentsabgeordnete und fordern von der Landesregierung einen entspr. Beschluss im Parlament, der die o.g. Forderungen beinhaltet. Eigeninitiative des Bundeslandes ist gefragt. Hier liegt ein Sonderfall (es geht um Leben) vor, der auch ein Bundesland zum sofortigen Handeln zwingen muss.
Anmerkungen: Diese Petition wurde ebenfalls als schriftliche Eingabe eingereicht. Als Anlage ist dieser eine CD beigefügt, welche die Petitionsunterschriften der gleichnamigen Weact- Online-Kampagne beinhaltet (8640), als auch gesammelte Vorort-Unterschriftenlisten. Mit freundlichem Gruß Natascha Wenrich

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Preuzimanje (PDF)

Informacije o peticiji

Peticija je započela: 30. 09. 2018.
Kolekcija završava: 12. 11. 2018.
Regija: Bremen
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Novosti

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 4 vom 24. Januar 2020

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe dem Senat zur Kenntnis zu geben:

    Eingabe Nr.: L 19/277

    Gegenstand:
    Verbot von Nutztiertransporten

    Begründung:
    Die Petentin fordert ein Verbot von Nutztiertransporten in EU-Staaten und Drittländer. Neben dem
    generellen Verbot von Tiertransporten im Land Bremen wird gefordert, über den Bundesrat ein
    deutschlandweites Exportverbot von Nutztieren zu erreichen. Dabei beruft sich die Petentin u. a. auf
    Artikel 20a des Grundgesetzes und auf das Tierschutzgesetz.

    Die Petition wird von 132 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.
    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für
    Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz eingeholt. Darüber hinaus hatte die Petentin die
    Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter
    Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst
    wie folgt dar:

    Der Ausschuss begrüßt das Engagement der Petentin in Bezug auf das Tierwohl.
    Der Ausschuss weist jedoch auf zwei entscheidende Aspekte hin. Zum einen werden im Land
    Bremen keine Tiertransporte abgefertigt. Zum anderen hat die Senatorin für Wissenschaft,
    Gesundheit und Verbraucherschutz in ihrer Stellungnahme und im Rahmen der öffentlichen
    Beratung, für den Ausschuss nachvollziehbar, die Rechtslage dargelegt. Indem
    Tiertransportvorschriften EU-weit durch die unmittelbar in Deutschland geltende Verordnung (EG)
    Nr. 1/2005 sowie die Verordnung (EG) Nr. 1255/97 geregelt sind, dürfen nationale Vorschriften nicht
    über die Regelungen der EU-Verordnungen hinausgehen. Insofern sieht der Ausschuss keine
    Möglichkeit, dem Anliegen der Petentin in vollem Umfang zu entsprechen.
    Allerdings erkennt der Ausschuss die Probleme, die beim Vollzug der geltenden Vorschriften
    bestehen, sowie die festgestellten Verstöße gegen den Tierschutz. Die Senatorin für Wissenschaft,
    Gesundheit und Verbraucherschutz hat zugesagt, sich für eine Beseitigung der bestehenden
    Missstände einzusetzen. Vor diesem Hintergrund sowie dem Umstand, dass sich die
    Regierungsfraktionen in der Koalitionsvereinbarung der Rechte und des Schutzes von Tieren
    verschrieben haben, sieht der Ausschuss die Notwendigkeit, die Petition dem Senat zur Kenntnis zu
    geben.

    Begründung (PDF)

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