Lärmschutz (A1/A24)

請願者は非公開
請願書の宛先
Bürgermeister Herr Thomas Schreitmüller / städtisches Gremium

211 署名

対話完了

211 署名

対話完了

  1. 開始 2020
  2. コレクション終了
  3. 提出済み
  4. ダイアログ
  5. 終了した

請願書の宛先: Bürgermeister Herr Thomas Schreitmüller / städtisches Gremium

Je nachdem, wie der Wind steht oder wie die Luftdruckverhältnisse sind oder warum auch immer, ist der Lärm der Autobahnen an einigen Tagen und besonders Nächten so laut, als würde man direkt neben der Fahrbahn schlafen.

Könnte daher geprüft werden, ob an der A1 und/oder A24 Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden könnten, die diesen Lärm verringern?

理由

Es sind noch einige Straßen zwischen uns und der Autobahn, daher müssten das Problem auch einige andere haben. Selbst mit neuen Fenstern ist der Lärm ja trotzdem da, gerade wenn man im Sommer draußen sitzt.

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請願に関する情報

請願開始: 2020/08/07
コレクション終了: 2020/10/06
地域: Barsbüttel
カテゴリ: 渋滞

ニュース

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    für die Bundesautobahn ist nicht die Gemeinde Barsbüttel zuständig, ihre Anfrage haben wir an den LBV in Lübeck gesandt, der uns zum Sachverhalt folgende Antwort gab:

    „Aktuell gibt es zwei Sachverhalte, die eine Beantwortung zur Zeit nicht abschließend möglich machen. Der wichtigste ist, dass sich die Richtlinien und Gesetze für lärmtechnische Berechnungen gerade in der Überarbeitung befinden. Dabei handelt es sich um Bundesgesetze. Den Referentenentwurf mit der Begründung für den Änderungsbedarf finden Sie auf den Seiten des Bundesverkehrsministeriums unter diesem link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-19/zweite-verordnung-zur-aenderung-der-sechzehnten-verordnung-zur-durchfuehrung-des-immissionsschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile .
    Eigentlich war die neue 16. BImSchV für Mitte 2020 angekündigt worden. Die Einführung hat sich aufgrund der Corona-Pandemie verschoben und wird aktuell für den Jahreswechsel 2020/2021 in Aussicht gestellt. Eine lärmtechnische Beurteilung nach den alten Regelwerk wäre nicht sinnvoll.

    Der zweite Aspekt ist, dass die Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein für Bundesautobahnen am 31.12.2020 endet. Ab dem 1.1.2021 liegt die Zuständigkeit bei der Autobahn GmbH des Bundes. Für einzelne Maßnahmen liegt sie auch heute schon dort.

    Für die eingegebene Petition heißt das, dass die Gemeinde nach Anpassung der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung neue Kennzahlen für den zu überprüfenden Lärmaktionsplan der Gemeinde erhalten wird. Mit diesen Werten kann dann die Gemeinde eventuell einen besseren Lärmschutz einfordern. Die oben erwähnte Autobahn GmbH ist nur verpflichtet den Lärmschutz anzupassen, wenn bauliche Veränderungen an den Abschnitten der Autobahnen vorgenommen werden. Nach unserem Wissen ist aber kein Ausbau der Strecke geplant, somit sind zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen nur über den alle 5 Jahre zu überprüfenden Lärmaktionsplan der Gemeinde zu beantragen, allerdings sagt das auch noch nichts über eine tatsächliche Verbesserung der Lärmsituation aus.

    Anfang des nächsten Jahres wird seitens der Gemeinde Barsbüttel erneut eine gezielte Anfrage bei der Autobahn GmbH gestellt werden. Voraussetzung für eine lärmtechnische Beurteilung ist in jedem Fall die Verabschiedung der neuen 16. BImSchV.“





  • Liebe Unterstützende,

    openPetition hat die Gemeinde Barsbüttel heute daran erinnert, zur Petition "Lärmschutz (A1/A24)" Stellung zu nehmen.
  • Liebe Unterstützende,

    openPetition hat heute die Gemeinde Barsbüttel per E-Mail gebeten, zur Petition "Lärmschutz (A1/A24)" Stellung zu nehmen.

Weil es wirklich sehr oft sehr laut ist.

Was war zuerst da, die Autobahn oder die heutigen Besitzverhältnisse der bebauten Grundstücke? Es kann meiner Meinung nach nicht angehen, sein Privateigentum durch steuerfinanzierte Maßnahmen aufwerten zu wollen.

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