211 signatures
Dialogue completed
Petition is addressed to: Bürgermeister Herr Thomas Schreitmüller / städtisches Gremium
Je nachdem, wie der Wind steht oder wie die Luftdruckverhältnisse sind oder warum auch immer, ist der Lärm der Autobahnen an einigen Tagen und besonders Nächten so laut, als würde man direkt neben der Fahrbahn schlafen.
Könnte daher geprüft werden, ob an der A1 und/oder A24 Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden könnten, die diesen Lärm verringern?
Reason
Es sind noch einige Straßen zwischen uns und der Autobahn, daher müssten das Problem auch einige andere haben. Selbst mit neuen Fenstern ist der Lärm ja trotzdem da, gerade wenn man im Sommer draußen sitzt.
Petition details
Petition started:
08/07/2020
Collection ends:
10/06/2020
Region:
Barsbüttel
Topic:
Traffic & transportation
News
-
Der Bürgermeister antwortet
on 20 Nov 2020Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Bundesautobahn ist nicht die Gemeinde Barsbüttel zuständig, ihre Anfrage haben wir an den LBV in Lübeck gesandt, der uns zum Sachverhalt folgende Antwort gab:
„Aktuell gibt es zwei Sachverhalte, die eine Beantwortung zur Zeit nicht abschließend möglich machen. Der wichtigste ist, dass sich die Richtlinien und Gesetze für lärmtechnische Berechnungen gerade in der Überarbeitung befinden. Dabei handelt es sich um Bundesgesetze. Den Referentenentwurf mit der Begründung für den Änderungsbedarf finden Sie auf den Seiten des Bundesverkehrsministeriums unter diesem link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-19/zweite-verordnung-zur-aenderung-der-sechzehnten-verordnung-zur-durchfuehrung-des-immissionsschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile .
Eigentlich war die neue 16. BImSchV für Mitte 2020 angekündigt worden. Die Einführung hat sich aufgrund der Corona-Pandemie verschoben und wird aktuell für den Jahreswechsel 2020/2021 in Aussicht gestellt. Eine lärmtechnische Beurteilung nach den alten Regelwerk wäre nicht sinnvoll.
Der zweite Aspekt ist, dass die Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein für Bundesautobahnen am 31.12.2020 endet. Ab dem 1.1.2021 liegt die Zuständigkeit bei der Autobahn GmbH des Bundes. Für einzelne Maßnahmen liegt sie auch heute schon dort.
Für die eingegebene Petition heißt das, dass die Gemeinde nach Anpassung der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung neue Kennzahlen für den zu überprüfenden Lärmaktionsplan der Gemeinde erhalten wird. Mit diesen Werten kann dann die Gemeinde eventuell einen besseren Lärmschutz einfordern. Die oben erwähnte Autobahn GmbH ist nur verpflichtet den Lärmschutz anzupassen, wenn bauliche Veränderungen an den Abschnitten der Autobahnen vorgenommen werden. Nach unserem Wissen ist aber kein Ausbau der Strecke geplant, somit sind zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen nur über den alle 5 Jahre zu überprüfenden Lärmaktionsplan der Gemeinde zu beantragen, allerdings sagt das auch noch nichts über eine tatsächliche Verbesserung der Lärmsituation aus.
Anfang des nächsten Jahres wird seitens der Gemeinde Barsbüttel erneut eine gezielte Anfrage bei der Autobahn GmbH gestellt werden. Voraussetzung für eine lärmtechnische Beurteilung ist in jedem Fall die Verabschiedung der neuen 16. BImSchV.“
-
Erinnerung: Stellung nehmen
on 28 Oct 2020Liebe Unterstützende,
openPetition hat die Gemeinde Barsbüttel heute daran erinnert, zur Petition "Lärmschutz (A1/A24)" Stellung zu nehmen. -
Die Gemeinde Barsbüttel ist gefragt
on 07 Oct 2020Liebe Unterstützende,
openPetition hat heute die Gemeinde Barsbüttel per E-Mail gebeten, zur Petition "Lärmschutz (A1/A24)" Stellung zu nehmen.
Debate
Weil es wirklich sehr oft sehr laut ist.
Was war zuerst da, die Autobahn oder die heutigen Besitzverhältnisse der bebauten Grundstücke? Es kann meiner Meinung nach nicht angehen, sein Privateigentum durch steuerfinanzierte Maßnahmen aufwerten zu wollen.