11 Unterschriften
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag
Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die Regelungen über Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaften im SGB II und über eheähnliche Gemeinschaften im SGB XII grundlegend zu reformieren.
Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder Pflegebedarf müssen auch innerhalb einer Partnerschaft ein Recht auf wirtschaftliche Selbstbestimmung und eine gesicherte Existenz haben.
Wir fordern dafür folgende gesetzliche Änderungen:
1. Tatsächliche finanzielle Leistungsfähigkeit berücksichtigen
Die Anrechnung von Partnereinkommen darf nicht allein auf einer vermuteten gegenseitigen Verantwortung beruhen. Entscheidend muss auch sein, ob der Partner tatsächlich finanziell in der Lage ist, einen weiteren Menschen dauerhaft zu unterstützen.
2. Gesetzlich geschützten Selbstbehalt schaffen
Arbeitenden Partnern muss ein angemessener Teil ihres Einkommens verbleiben. Dabei sind Wohnkosten, notwendige Versicherungen, berufliche Aufwendungen, gesundheitliche Mehrkosten, angemessene Altersvorsorge und regionale Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Unterhaltsrechtliche Selbstbehaltsgrundsätze sollen als Orientierung dienen.
3. Besondere Schutz- und Härtefallregelungen einführen
Für Menschen mit nachgewiesener Behinderung, chronischer Erkrankung, Pflegebedarf oder dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit müssen besondere Ausnahmen, Freibeträge oder ergänzende existenzsichernde Leistungen gesetzlich vorgesehen werden.
4. Pflege und gesundheitlich notwendige Wohnformen schützen
Persönliche Pflege und Betreuung durch einen Partner dürfen nicht automatisch als Nachweis unbegrenzter wirtschaftlicher Einstandsbereitschaft gewertet werden. Gesundheitlich notwendige Wohnverhältnisse, erreichbare Therapien und bestehende Unterstützungsstrukturen müssen berücksichtigt werden.
5. Verbindliche und faire Einzelfallprüfungen gewährleisten
Behörden müssen eingereichte Gegenbeweise, getrennte Wirtschaftsführung und außergewöhnliche Lebensumstände nachvollziehbar prüfen. Fehlende Unterlagen sind konkret zu benennen. Während laufender Prüfverfahren muss existenzielle Not durch geeignete vorläufige Leistungen verhindert werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
6. Langfristige Rechtssicherheit schaffen
Bei dauerhaft nachgewiesenen Einschränkungen sollen Schutzregelungen und individuelle Feststellungen längerfristig gelten, statt Betroffene immer wieder mit denselben umfassenden Nachweisanforderungen zu belasten.
Unser Ziel ist ein Sozialrecht, das tatsächliche finanzielle Möglichkeiten berücksichtigt, Missbrauch weiterhin wirksam überprüft und gleichzeitig verhindert, dass Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder eine Partnerschaft zur wirtschaftlichen Existenzgefährdung führen.
Begründung
Liebe darf keine Existenz kosten. Und Behinderung darf nicht bedeuten, seine finanzielle Selbstbestimmung aufgeben zu müssen.
Ich starte diese Petition, weil ich selbst erfahren muss, wie schnell die mühsam aufgebaute Stabilität eines Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen durch sozialrechtliche Unsicherheiten gefährdet werden kann. Meine Kindheit war von Heimunterbringungen und schwerwiegenden Belastungen geprägt. Die gesundheitlichen und seelischen Folgen begleiten mich bis heute. Seit vielen Jahren bin ich auf therapeutische Unterstützung, Betreuung und Pflege angewiesen. Nach zahlreichen schwierigen Lebensphasen habe ich mir ein einigermaßen stabiles Umfeld aufgebaut. Dazu gehören eine vertraute Wohnung, erreichbare therapeutische Einrichtungen und ein Mensch, mit dem ich mein Leben teilen möchte. Doch genau diese Partnerschaft kann nun meine wirtschaftliche Existenz gefährden.
Das Problem liegt im geltenden Sozialrecht.
Nach § 7 Abs. 3 und 3a SGB II kann unter bestimmten Voraussetzungen ein gegenseitiger Einstehenswille vermutet werden. Wird eine Bedarfsgemeinschaft festgestellt, ist gemäß § 9 Abs. 2 SGB II auch Partnereinkommen zu berücksichtigen. Vergleichbare Regelungen bestehen im SGB XII. Dabei gibt es einen grundlegenden Unterschied: Unverheiratete Partner haben grundsätzlich keine allgemeine zivilrechtliche Unterhaltspflicht wie Ehegatten. Trotzdem kann das Sozialrecht Einkommen berücksichtigen, ohne dass dem hilfebedürftigen Menschen daraus ein einklagbarer Unterhaltsanspruch gegen seinen Partner erwächst.
Aber was geschieht, wenn der arbeitende Partner schlichtweg nicht genug verdient, um zwei Menschen dauerhaft zu versorgen?
Ein Einkommen von beispielsweise 1.900 Euro netto kann in einer Großstadt wie München angesichts von Miete, Lebenshaltungskosten und notwendigen Verpflichtungen bereits für eine Person knapp sein. Wie soll daraus dauerhaft die Existenz zweier Erwachsener gesichert werden? Und warum soll ein Mensch, der seinen kranken oder behinderten Partner liebt, unterstützt oder pflegt, dadurch zusätzliche wirtschaftliche Nachteile erleiden? Es geht nicht darum, berechtigte Sozialleistungen ohne Prüfung zu gewähren oder Menschen mit hohen Einkommen grundsätzlich aus der Verantwortung zu nehmen.
Es geht um tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Verhältnismäßigkeit und Menschenwürde.
Wenn jemand finanziell ausreichend leistungsfähig ist und tatsächlich gegenseitige wirtschaftliche Verantwortung übernommen wird, darf das berücksichtigt werden. Aber die Möglichkeiten einer solchen Unterstützung müssen realistisch beurteilt werden. Behinderungen, Pflegebedürftigkeit, notwendige Therapien, bestehende Wohnverhältnisse und nachvollziehbar getrennte Finanzen dürfen dabei nicht nebensächlich sein.
Gerade bei psychischen Erkrankungen kann der Verlust vertrauter Strukturen erhebliche gesundheitliche Folgen haben. Eine Wohnung ist manchmal weit mehr als ein Dach über dem Kopf: Sie kann die Voraussetzung dafür sein, dass Pflege, Therapie und gesellschaftliche Teilhabe überhaupt funktionieren.
Ebenso brauchen pflegende Angehörige und Partner Schutz. Sie übernehmen Verantwortung, investieren Zeit und Kraft und leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag.
Wer Pflege und persönliche Unterstützung übernimmt, darf dafür nicht wirtschaftlich überfordert werden.
Ich wünsche mir gesetzliche Regelungen, die genauer hinschauen, statt Menschen auf typische Lebens- und Beziehungsmuster zu reduzieren. Die wirkliche Nachweise berücksichtigen, Missbrauch verhindern und gleichzeitig langfristige Sicherheit ermöglichen.
Die bestehenden Regelungen sollen überprüft und dort verbessert werden, wo sie außergewöhnlichen Lebenssituationen nicht ausreichend gerecht werden.
Ich möchte mit dieser Petition nicht nur meine eigene Situation sichtbar machen. Ich möchte verhindern, dass andere Menschen eines Tages vor derselben Frage stehen: Muss ich auf eine gemeinsame Wohnung, meine Beziehung oder meine finanzielle Eigenständigkeit verzichten, nur weil ich krank bin oder Unterstützung benötige?
Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben dasselbe Recht auf Liebe, ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe wie gesunde Menschen. Und ihre Partner haben ein Recht darauf, dass ihre tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten respektiert werden.
Liebe ist keine automatische Unterhaltserklärung. Pflege ist keine unbegrenzte finanzielle Verpflichtung. Und Menschenwürde darf nicht vom Einkommen des Partners abhängen.
Bitte unterstützen Sie diese Petition. Nicht nur für mich, sondern für alle Menschen, die trotz Krankheit, Behinderung oder Pflegebedarf selbstbestimmt lieben, wohnen und leben möchten.
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Angaben zur Petition
Petition gestartet:
20.10.2026
Sammlung endet:
19.04.2027
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bürgerrechte
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