Maximal 2 Legislaturperioden für Bundeskanzler, Bundespräsident und Bundesminister

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

3 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Wir erleben es aktuell, dass durch eine Hand voll Elegen unsere Demokratie schleichend zur Autokratie wird und in Anfängen, denen zu wehren ist, Züge einer Diktatur annimmt.

Im Gegensatz zu z.B. den USA darf bei uns ein Bundeskanzler endlos kandidieren und wiedergewählt werden - ebenso der Bundespräsident und die Bundesminister.

Solchen Auswüchsen gehört ein Riegel vorgeschoben. Während in den USA Obama gehen muss, darf Frau Kanzlerin Merkel nach 12 Jahren munter weiter kandidieren.

Dies gehört in mehrfacher Hinsicht gründlich revidiert:

  1. Die Amtszeit von Bundeskanzler, Bundespräsident und Bundesminister endet definitiv nach 2 Legislaturperioden bzw 8 Jahren. Ebenso die von Länder-Ministerpräsidenten, Länderministern, Regierenden Bürgermeistern und Senatoren der Stadtstaaten.

  2. Bundesminister dürfen in der gesamten Zeitspanne ihrer Ministerberufung ihr Resort nur einmal wechseln. Damit gilt es, zu vermeiden, dass Polit-Fossile z.B. seit 1984 verschiedenste Ministerposten bekleiden und auf allen Hochzeiten tanzen dürfen. Nach 2 Legislaturperioden muss definitiv Schluss sein.

  3. Für das Amt des Bundeskanzlers, Bundespräsidenten, Länder-Ministerpräsidenten oder Regierenden Bürgermeisters darf ein Minister nur kandidieren, wenn er nicht mehr als eine Legislaturperiode Minister war.

Zudem muss für die Kandidatur für die o.g. Ämter gelten, dass der jeweilige Kandidat / die Kandidatin - mit Ausnahme der Kandidatur für das Amt des Bundespräsidenten - das 65. Lebensjahr noch nicht überschritten hat.

Eine Ausnahme bezüglich einer statthaften dritten Amtsperiode ist ohne Zustimmung statthaft, wenn der betreffende Kandidat bei seinem ersten Amtsantritt das 45. Lebensjahr nicht überschritten hat.

  1. Der Wahlkampf für die nachstehende Legislaturperiode ist auf 3 Monate vor der Wahl zu begrenzen.

  2. In dem Zusammenhang wird die 5-Jahresregel einer Legislaturperiode verschiedener Länderparlamente kassiert und zurück auf 4 Jahre geführt. Denn so manche sich konsolidierenden Eigenmächtigkeiten sind schwer erträglich.

Begründung

Eine lebendige Demokratie lebt vom Wechsel und von Kreativität. Da kann es nicht sein, dass Frau Merkel es Kohl gleich tun will und das Volk mit einer 4. Amtszeit beglücken will. Ebenso ist es nicht mehr hinnehmbar, dass Herr Schäuble quer durch alle Ministerposten durchgereicht wird, bis er letztendlich Alterspräsident wird.

Nur zum Vergleich: Zum Landrat und hauptamtlichen Bürgermeister darf nur kandidieren, wer noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Politik braucht jüngere, leistungsfähige Menschen und keine an ihren Pöstchen klebenden Besitzstandswahrer.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.12.2016
Sammlung endet: 09.06.2017
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
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