Mindestlohn auch für Schöffen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

In allen Branchen hat der Gesetzgeber einen Mindestlohn festgelegt. Für Schöffen an den Gerichten gilt dieses nicht. Es werden nur 6 € + gezahlt. Das entspricht nicht dem Geichheitsgrundsatz.

Begründung

Es geht nicht, dass Schöffen für ein geringes Taschengeld zur Verfügung stehen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.01.2024
Sammlung endet: 05.04.2024
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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