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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
In allen Branchen hat der Gesetzgeber einen Mindestlohn festgelegt. Für Schöffen an den Gerichten gilt dieses nicht. Es werden nur 6 € + gezahlt. Das entspricht nicht dem Geichheitsgrundsatz.
Begründung
Es geht nicht, dass Schöffen für ein geringes Taschengeld zur Verfügung stehen.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
06.01.2024
Sammlung endet:
05.04.2024
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bürgerrechte
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