Missbrauch der gesetzlichen Krankenkasse für arbeitsmedizinische Vorsorge stoppen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine Aufgabe, für welche die Arbeitgeber verantwortlich zeichnen und i. d. R. auch die Kostenträgerschaft übernehmen. Wenige Rahmenvertragskonstellationen binden auch Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in die Kostenträgerschaft gegenüber den Leistungserbringern ein.

Obwohl die arbeitsmedizinische Vorsorge nicht Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Unfallversicherung ist und gem. ArbMedVV eindeutig Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin für Mitarbeiterberatungen in Anspruch zu nehmen sind, wirken weiterhin v. a. niedergelassene Ärzte anderer Fachrichtungen und teilweise auch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin dahingehend, daß sie Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge über die Gesundheitskarten der Mitarbeiter und damit über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen - freilich nicht kenntlich als arbeitsmedizinische Vorsorge.

Es sollte über die ArbMedVV geregelt sein, daß Arbeitgebern und Arbeitnehmern untersagt wird, Betriebsärzten die Gesundheitskarte zur Abrechnung vorzulegen. Da Unternehmen die günstigere, mißbräuchliche Variante tendenziell unter betriebswirtschaftlichen Aspekten bevorzugen könnten, sollte der Mißbrauch als Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Konsequenzen belegbar sein. Bei Abrechnungsprüfungen sollten gleichartige Abrechnungen an einem Datum bei einem Arbeitgeber zugeordneten Versicherten als Auffälligkeit kontrolliert werden.

Begründung

Durch den o. g. Mißbrauch werden die Kosten der arbeitsmedizinischen Vorsorge von den einschlägig dazu verpflichteten Arbeitgebern verlagert auf die gesetzliche Krankenversicherung. Das hierfür aufgewendete Geld fehlt dann an anderer Stelle für die Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten.

Des Weiteren wird durch dieses Vorgehen der Wettbewerb verzerrt, da die eigentlichen Fachärzte für Arbeitsmedizin ihre Leistung niemals zu dem Preis anbieten können wie Ärzte, die den gesamten Untersuchungsaufwand nicht dem Betrieb, sondern der GKV berechnen. Insofern besteht ein arbeitgeberseitiger Anreiz, der den Mißbrauch wachsen lassen kann.

Der Schaden für die GKV alleine in einem einzelnen mittelständischen Unternehmen mit 500 Mitarbeitern wird nach GOÄ je nach Umfang der abgerechneten Leistungen bei bis zu EUR 7000.- pro Jahr liegen (davon ausgehend, daß der einzelne Mitarbeiter alle 3 Jahre zur Vorsorge einbestellt wird).

Die Konsequenzen für die Beiträge der gesetzlich Versicherten liegen auf der Hand.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 11.10.2014
Sammlung endet: 10.01.2015
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

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