Missbrauch der Sozialsysteme stoppen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Missbrauch der Sozialsysteme stoppen – „Aufstocken“ niedriger Löhne mit ALG2 oder ähnlichen Leistungen ersatzlos streichen!

Durch eine Änderung des Sozialgesetzbuchs (konkret des Ausschlussparagraphen, der schon jetzt regelt dass z.B. Auszubildende nur die deutlich geringeren Leistungen BAB und Bafög beziehen können), wonach Berufstätige nur noch dann ergänzend Sozialleistungen in Anspruch nehmen können, wenn ihr Einkommen bei einer Vollzeittätigkeit existenzsichernd wäre und ein wichtiger Grund besteht nicht in Vollzeit tätig zu sein, würde man diesen Missbrauch wirksam eindämmen können und steuerfinanzierte Leistungen an Berufstätige zur absoluten Ausnahme machen, was die öffentlichen Kassen deutlich entlasten würde, zum Wohle aller.

Mit dieser Petition wird diese entsprechende Gesetzesänderung gefordert.

Begründung

Die Debatte um den Mindestlohn und die immer weiter steigenden Zahlen bei den sog. „Vollzeit-Aufstockern“ (Menschen, die einer Vollzeittätigkeit nachgehen und zusätzlich ergänzende Sozialhilfe aus Steuermitteln beziehen) zeigt vor allem, das hier dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet ist.

Von Seiten der Arbeitgeber besteht in Zeiten hohen Wettbewerbsdrucks durch Billig-Firmen v.a. aus dem Ausland das starke Interesse, Lohnzahlungen auf Kosten der Allgemeinheit zu senken. Da ein Lohn erst sittenwidrig ist, wenn er deutlich unter dem üblichen liegt und nach geltendem Recht ein Arbeitssuchender im Leistungsbezug verpflichtet ist, auch solche Arbeitsangebote anzunehmen, besteht ohne weiteres die Möglichkeit und bisher leider auch die (gesellschaftliche) Akzeptanz, einen Lohn, der gerade ausreichend ist um unabhängig von staatlichen Mitteln leben zu können, unter das definierte bisherige „Existenzminimum“ der Sozialhilfe zu senken.

Der Arbeitnehmer wiederum hat kein gesteigertes Interesse, durch politisches/gesellschaftlichen Engagement oder durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber ein höheres/ausreichendes Entgelt zu erhalten, da er dieses Ziel auch bequem über die Inanspruchnahme der Allgemeinheit lösen kann: Jeder Mensch in Deutschland, auch und gerade Berufstätige (auch in Vollzeit) haben ein Recht auf die aus allgemeinen Steuern finanzierte Sozialhilfe in Form des sog. „Arbeitslosengeld 2“, wenn ihr Einkommen das definierte bisherige „Existenzminimum“ (etwa 1100€ netto monatlich) nicht deckt. Der Staat wiederum wird durch starke Lobbyverbände der Wirtschaft unter Druck gesetzt diese Regelung weiter aufrecht zu erhalten oder sogar zu erweitern. De facto bedeutet dies aber schon jetzt, dass die Allgemeinheit durch immer höhere Steuerlasten (auch indirekt durch Abbau anderer staatlicher Leistungen und Vergünstigungen, vor allem bei den Kommunen) für die v.a. aus diesem Grund steigenden Soziallasten haftet. Dies gilt im gesteigerten Maße auch für später fällige Rentenersatzleistungen solcher Menschen, da niedrige Löhne auch eine niedrige Rente zur Folge haben müssen und kein Raum für private Vorsorge besteht. Dem muss von Seiten der Bürger durch Verbände und Organisationen ein entsprechender Druck entgegengesetzt werden, das beschriebene Gesetz zu ändern.

Ergänzend sei anzumerken, dass der gerade diskutierte Mindestlohn das beschriebene Problem auch nicht lösen wird, da er zum einen nicht existenzsichernd ist und zum anderen zahlreiche Ausnahmen vorgesehen sind, gerade auch bei "Langzeitarbeitslosen" (damit ist jeder gemeint, der länger als 1 Jahr arbeitslos gemeldet ist/war). Nur ein wirksamer Ausschluss im Gesetz kann die missbräuchliche Nutzung von Sozialleistungen zur Subvention des Niedriglohnsektors verhindern.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 05.06.2014
Sammlung endet: 04.12.2014
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

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