Keine zusätzliche Fernwassergewinnung für Rhein-Main Wo Grundwasser gefördert wird, entsteht ein ökologisches Risiko. Der Klimawandel mit seinen immer längeren Trockenperioden verstärkt diese Gefahr. Gefördert werden darf Grundwasser deshalb nur dann, wenn ein Nachweis erbracht wird, dass es unbedingt gebraucht wird. Für die aktuell geplante Ausweitung der Fernwasserversorgung fehlen solche Bedarfsnachweise. Zusätzliches Fernwasser ist demnach unzulässig und widerspricht dem Wasserhaushaltsgesetz.
Mehr Verantwortung des Ballungsraums für seine eigene Wasserversorgung Dem Wachstum des Rhein-Main-Gebietes bzw. Frankfurts sind einige der eigenen Wasserwerke im Wege. Um die Auflagen für Schutzgebiete zu umgehen, sollen sie geschlossen werden. Im Gegenzug soll mehr Fernwasser importiert werden. Für die Gewinnungsgebiete und die langfristige Versorgungssicherheit Frankfurts wäre dies gerade angesichts des Klimawandels ein schwerer Fehler. Deshalb muss die Stadt Frankfurt mehr Verantwortung für den eigenen Wasserschutz übernehmen. Dieser darf nicht noch mehr ins Umland verlagert werden.
Stärken der Wasser-Eigenversorgung in Frankfurt / Rhein-Main Frankfurt ist kein Wassermangelgebiet. Die Potentiale reichen auch bei einem Bevölkerungswachstum für eine stärkere Eigenversorgung und damit für eine höhere Versorgungssicherheit aus. Der Fernwasserimport kann sogar erheblich reduziert werden, wenn kostbares Fernwasser nicht mehr für den enormen Bedarf an Nicht-Trinkwasser, z.B. für WC-Spülungen, verwendet würde. Auch Klimawissenschaftler befürworten ein zweites Leitungssystem sehr.
Kein Handel mit Grundwasser Um ihre finanziellen Bilanz aufzubessern, wollen Mittelhessische Wasserwerke Grundwassermengen nach Rhein-Main verkaufen, die dort nicht benötigt werden. Die Wasserverkäufer unterstützen damit das Schwächen der dortigen Eigenversorgung. Die Lieferverträge sind bereits geschlossen. Die SGV fordert die genehmigenden Wasserbehörden auf, diese Kommerzialisierung der Wasserversorgung zu unterbinden. Sie schädigt den Naturraum und die Versorgungssicherheit.
Kostendeckende Wasserpreise in Rhein-Main schützen die Natur Die Kartellbehörde hat für Frankfurt nicht-kostendeckende Trinkwasserpreise verordnet. Die Preise dort liegen weit unter dem, was in den ländlichen Kommunen der Entnahmegebiete zu entrichten ist. Diese ökologiefeindliche Bestimmung ist umgehend abzuschaffen.
Gesetzliche Verankerung der Umweltschonenden Grundwassergewinnung Die Umweltschonende Grundwassergewinnung vereinbart Grundwasserförderung und Naturschutz. Doch der entsprechende Erlass ist ausgelaufen. Deshalb fordert die SGV, dieses System der strategischen Zukunftssicherung im Hessischen Wassergesetz für ganz Hessen zu verankern.
Lastenausgleich für die Fernwassergewinnungsgebiete Die ländlichen Fernwassergewinnungsgebiete subventionieren durch ihre Aufwendungen für den Grundwasserschutz unfreiwillig die niedrigen Wasserpreise im Rhein-Main Gebiet. Die Verbrauchsgebiete müssen daher für einen gerechten Lastenausgleich herangezogen werden.