Region: Tyskland
Succes
 

Nukleare Entsorgung - Verursacherprinzip

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag

3.203 Underskrifter

Petitionen blev opfyldt

3.203 Underskrifter

Petitionen blev opfyldt

  1. Startede 2009
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Succes

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

Andragendet er rettet til: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Kosten für die Atommüllentsorgung, ausschließlich von den Verursachern, zu tragen sind.

Begrundelse

Nach meinen Recherchen wurde die Erzeugung von elektrischem Strom mittels Atomkraft bisher bereits mit mehr als 40 Milliarden(40 000 000 000)Euro durch die Steuerzahler subventioniert. Angesichts der horrenden Gewinne, die die Energieerzeuger in den letzten Jahren erzielt haben, sind weitere Subventionen in diesem Bereich dem Bürger gegenüber, nicht mehr zu verantworten. Vielmehr sollte dieses Geld in die Erforschung und Förderung alternativer Energien gesteckt werden.

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Oplysninger om petitionen

Andragende startet: 27.01.2009
Indsamlingen slutter: 27.03.2009
Region: Tyskland
Kategori:  

Nyheder

  • Jürgen Bick

    Nukleare Entsorgung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.10.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    werden konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Kosten für die Atommüllentsorgung ausschließlich
    von den Verursachern tragen zu lassen.

    Im Einzelnen wird angeführt, dass die Atomkraftbetreiber in den letzten Jahren
    erhebliche Gewinne verzeichnen konnten und daher weitere Subventionierungen in
    diesem Bereich gegenüber der Bevölkerung nicht mehr zu verantworten seien.
    Öffentliche Mittel, die bislang in die Entsorgung radioaktiver Abfälle investiert worden
    seien, sollten mit sofortiger W irkung stattdessen in die Erforschung und Förderung
    erneuerbarer Energien investiert werden.

    Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
    Abschlusstermin
    der Mitzeichnungsfrist 3.203 Unterstützer
    fand. Es
    sind
    81 Diskussionsbeiträge zu diesem Anliegen eingegangen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens wird auf die mit der Petition
    eingereichten Unterlagen verwiesen.

    Der Petitionsausschuss hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
    Reaktorsicherheit (BMU) gebeten, zu dieser Eingabe Stellung zu nehmen. Auf der
    Grundlage der Beurteilung durch das BMU lässt sich das Ergebnis der
    parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der Forderung der Petition, die Kosten für die
    Atommüllentsorgung ausschließlich von den Verursachern tragen zu lassen,
    im
    Wesentlichen durch die bestehende Rechtslage entsprochen wird.

    Gemäß §§ 21a, 21b Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und
    den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG)
    in Verbindung mit der
    Endlagervorausleistungsverordnung
    die Verursacher
    (EndlagerVlV) müssen
    radioaktiver Abfälle, z.B. Kernkraftwerksbetreiber, bereits die gegenwärtigen und
    künftigen Kosten
    für
    die Endlagerung
    (Errichtungs-
    und Betriebskosten)
    einschließlich der Kosten der späteren Stilllegung der Endlager tragen. Weiterhin
    stellt der Petitionsausschuss fest, dass auch die bei den Abfallverursachern bis zur
    Ablieferung an ein Endlager oder an eine Landessammelstelle anfallenden Kosten,
    z.B. für Konditionierung und Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle, von den
    Abfallverursachern zu übernehmen sind.

    Von diesem Grundsatz sind aufgrund ihrer Historie lediglich das Versuchsendlager
    Asse II
    (Asse) und das Endlager
    für
    radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)
    ausgenommen.

    In das Bergwerk Asse, welches offiziell Forschungszwecken dient, wurden in den
    Jahren 1967 bis 1978 Abfallgebinde mit schwach- und mittelradioaktivem Atommüll
    eingelagert. Zwischen 1967 und 1975 wurden keine Gebühren für die Einlagerung
    von radioaktiven Abfällen in die Schachtanlage erhoben. Der Petitionsausschuss
    weist allerdings darauf hin, dass bis zum Jahr 1975 rund 50 % der Gebinde
    eingelagert wurden. Ab Dezember 1975 galt die Gebührenregelung für die Lagerung
    von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen im Salzbergwerk Asse. Der Petitions-
    ausschuss macht darauf aufmerksam, dass über 30 Jahre nach dem Ende der
    Einlagerung des Atommülls die Energieversorger schon aus verfassungsrechtlichen
    Gründen
    nicht
    im Nachhinein
    für
    eine
    angemessene Kostenbeteiligung
    herangezogen werden können. Der Petitionsausschuss stellt jedoch gleichwohl fest,
    dass
    laut
    Koalitionsvertrag
    die Bundesregierung
    eine Beteiligung
    der
    Energieversorger an den mit der Schließung der Asse verbundenen Kosten vorsieht.

    Die Höhe der Rückstellungen, die von den vier Energieversorgungsunternehmen
    (E.ON AG, RWE AG, EnBW AG, Vattenfall Europe AG) auf der Grundlage des
    deutschen Atomgesetzes sowie handels- und bilanzrechtlicher Vorschriften für die
    Entsorgung von radioaktiven Betriebsabfällen und bestrahlten Brennelementen
    sowie für die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke in Deutschland
    gebildet wurden, betrug zum 31.12.2010 insgesamt 28,7 Mrd. Euro.

    Soweit die Petition fordert, die Betreiber von Kernkraftwerken künftig nach dem
    Verursacherprinzip an den Kosten für die Entsorgung radioaktiven Abfalls zu

    beteiligen, konnte diesem Anliegen mit dem am 28.09.2010 im Deutschen
    Bundestag verabschiedeten Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG) entsprochen
    werden. Das Gesetz sieht vor, den Verbrauch von Kernbrennstoff (Uran 233 und 235
    sowie Plutonium 239 und 241), der zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem
    Strom verwendet wird,
    im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2016 zu
    besteuern.

    Abschließend stellt der Petitionsausschuss fest, dass die Kosten für die Stilllegung
    von Asse und ERAM nach alledem gegenwärtig ausschließlich über den
    Bundeshaushalt finanziert werden können.

    Nach dem Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen, die Betreiber von Kernkraftwerken nach dem
    Verursacherprinzip an den Kosten für die Entsorgung radioaktiven Abfalls zu
    beteiligen, teilweise entsprochen werden konnte.

    Der abweichende Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und von
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung - dem BMU und dem
    Bundesministerium für Bildung und Forschung - zur Erwägung zu überweisen, wurde
    mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP
    mehrheitlich abgelehnt.

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