Petitsioon on adresseeritud:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Durch die Covid-19 Einschränkung, werden viele Künster, Schauspieler, Freiberufler, Soloselbstständige, Kleinunternehmer in 2020 hohe Verdienstausfälle zu beklagen haben. Nachträgliche entlastungen auf gezahlte Steuern der Vorjahre können diesen Schaden mindern. Andere Förderungen sind oft nur kompliziert oder auf Kredit zu beantragen. Ein viel einfachere und leicht verständliche und für jedermann selbst zu errechnende hilfe, wäre eine 3 Jährige Steuerglättung. Damit würder jeder nur mit Beträgen gefördert die er bereits an Steuern für Vorjahre gezahlt hat. Niemand wäre dann benachteiligt. Keiner bekäme Geld nur weil er weiß wie man Förderungen beantragt sondern automatisch.
Daher wird gefordert eine Gewinnglättung der letzten 3 Jahre ähnlich § 32 c Absatz 1 Satz 1 EStG für Landwirte für alle Einkommensteuerzahler vorübergehend einzuführen.
Selgitus
Wer in 2018 z.B 55.000 Euro Brutto verdient hat, und 2019 z.b 70.000 und in 2020 nur auf 25.000 Euro geschätzt kommen wird, kann schon für 2019 Rückwirkend die Gewinnglättung beantragen. und muss für 2019 nur (55+70+25)/3 = 50.000 versteuern. Bei (35+35+ (-10 Verlust))/3 wären es 20.000 Euro. Bei (120+80+40))/3 wären es 70.000 Euro.
Die Auszahlung könnte umgehnd erfolgen und wird bei den meisten die Einnahmen von 1-3 Montaseinkommen decken können um über diese schwere Zeit zu kommen, wäre es eine große Hilfe. Jeder Steuerzahler wird auch nur Anhand seiner Leistungsfähigkeit gleich behandelt.
Normalweise können nur Verluste ins nächste Jahr vorgetragen werden. Wer aber keine Verluste hat sondern nur viel weniger verdient durch massive COVID-19 Maßnahmen des Staates, kann seine privaten Kosten nicht mehr decken. Durch die Berechnung eines Durchschnitts der letzten 3 Jahre und eine steuerliche Veranlagung nur des Durchschnittseinkommens, wird die Steuerlast erheblich veringert und Steuern der Vorjahre umgehend erstattet die zur Überbrückung der Kriese eingesetzt werden können.
Vielen wird dadurch der Kampf um Antrage auf Geld aus Fördertöpfen erspart. Und auch eine Kreditfinanzierung zur Überbrückung der auch zurück gezahlt werden muss ist in vielen fällen dann nicht nötig.
Dadurch das eine Steuerglättung für Landwirte schon mal eingeführt wurde um Dürreperioden besser zu überstehen und diese aktuell noch gilt, gibt es schon Praxiserfahrung und kann leicht auf alle Steuerzahler ausgeweitet werden.
NIEMAND WIRD ALLEIN GELASSEN