Область : Фойхт
Транспорт

30 km/h-Beschränkung auf der ST 2239 in Feucht

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Markt Feucht, Staatliches Bauamt und Verkehrsbehörden im Landkreis Nürnberger Land
230 180 в Фойхт

Позивач не подав петицію.

230 180 в Фойхт

Позивач не подав петицію.

  1. Розпочато 2021
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Невдалий

Der Markt Feucht soll sich gegenüber den zuständigen Verkehrsbehörden dafür einsetzen, auf der Schwabacher Straße vor der Einmündung der Brückkanalstraße, der Hauptstraße und Altdorfer Straße bis zum Schäferweg in beiden Richtungen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h einzuführen.

мотиви

Dieser Straßenabschnitt der Staatsstraße ST 2239 weist zahlreiche Gefährdungspotenziale auf:

  • Zugang zum Spielplatz an der Schwabacher Straße
  • Eingangsbereich des alten Friedhofs mit zeitweise hohem Parksuch- und Fußgängerverkehr
  • Unübersichtliche Einmündung des Lohwegs (spitzwinklige Einmündung in die Schwabacher Straße, unerwarteter Auto- und Radverkehr aus dem Hutanger)
  • Enge Straßenführung in der südlichen Hauptstraße, in der sich Radler bedrängt fühlen insbesondere von Kfz, die noch schnell eine Grünphase der Marktplatzampel nutzen wollen
  • Starker Einkaufsverkehr in der südlichen Hauptstraße
  • Stark frequentierte Kreuzung am Marktplatz
  • Enge Straßenführung in der Altdorfer Straße
  • Seniorenzentrum (betreutes Wohnen) in der Altdorfer Straße
  • Kreisverkehr bei Edeka / Müller ohne Fußgängerüberwege an den Einmündungen
  • geplante große Kindertagesstätte in der Altdorfer Straße mit hohem Bring-  und Holverkehr 

Eine 30 km/h Beschränkung dieses Straßenabschnitts wäre eine konsequente Fortsetzung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen in allen einmündenden Straßen.

Durch die geplante Kindertagesstätte wird es zeitnah sowieso zu einen 30 km/h-Beschränkung 150m in beiden Richtungen kommen. Es macht keinen Sinn, nur diese Gefährdungsstelle zu betrachten und nicht den gesamten Bereich der ST 2239 in Feucht.

Zusätzlich wurde auf dem Verkehrsgerichtstag 2020 eine Umkehrung der Ausweisung von 50/30 km/h auf innerörtlichen Straßen diskutiert, die für eine Ausweisung einer 30 km/h-Beschränkung auf diesem Straßenabschnitt spricht:

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