Reģions: Lüchow
Petīcijas 30KM/H Zone an der Roten Scheune Lüchow zum Schutz unserer Kinder attēls
Transports

30KM/H Zone an der Roten Scheune Lüchow zum Schutz unserer Kinder

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Petīcija ir adresēta
Bürgermeister Manfred Liebhaber
21 atbalstītājs

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  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der letzten Zeit wurden durch rücksichtslose Autofahrer auf der Straße Rote Scheune 3 Haustiere getötet und 1 Kind verletzt. Das Kind musste sogar mit dem Rettungshubschrauber Ins Krankenhaus verbracht werden. Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass sich auf der Häuserseite kein begehbarer Seitenstreifen befindet. Unsere Kinder und wir müssen die Fahrbahn dafür überqueren, um auf diesen zu gelangen. Das ist für unsere Kinder der Schulweg. Sie treten aus den Grundstücken sofort auf die Fahrbahn. Wir fordern daher, 1. dass die Geschwindigkeit in Höhe der Häuser auf 30km/h herabgesetzt wird 2. Warnschilder die auf Kinder hinweisen angebracht werden 3. dass zur Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit Kontrollen durchgeführt werden. 4. Oder auf der Fahrbahn Hindernisse aufgebracht werden, die das schnelle Fahren verhindern. Wir wollen damit erreichen, dass unsere Kinder und wir gefahrenlos vor die Tür gehen können ohne Angst an- oder überfahren zu werden.

Pamatojums

Muss erst einer so zu Schaden kommen, dass ihm nicht mehr geholfen werden kann?

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Jaunumi

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Sehr geehrter Herr Böhm,

    ich verstehe Ihr Anliegen und kann Ihre Sorgen nachvollziehen.

    Bei der Straße an der Roten Scheune handelt es sich um eine Gemeindestraße. Für diese Straßen ist die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Straßenverkehrsbehörde und nur allein berechtigt, verkehrsregelnde Maßnahmen anzuordnen. Ich leite daher Ihr Anliegen dorthin weiter.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dagmar Schulz

    Landkreis Lüchow-Dannenberg
    Fachdienst Straßenverkehr

Debates

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