Region: Germany

§ 489 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers)

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 supporters 7 in Germany

Petition process is finished

7 supporters 7 in Germany

Petition process is finished

  1. Launched 2021
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass § 489 BGB deutlich regelt, wer Darlehensgeber und Darlehensnehmer ist.

Reason

Im freiwilligen Verhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche Kredite wurde ausgehandelt und verabschiedet, das die Kreditinstitute ( Bausparkassen ) als Darlehnsgeber gelten. Nun werden unter Berufung auf § 489 BGB den Menschen die relativ gut verzinsten Bausparverträge gekündigt mit der Begründung, die Bausparkasse sei der Darlehnsnehmer. Mit diesem Gesetz sind die Bürger gut geschützt, bitte bessern Sie es so nach, das sich die Kreditinstitutionen nicht aussuchen können, ob Sie Darlehnsgeber oder Darlehnsnehmer sein wollen. Das ist nicht im Interesse der Bürger. In diesen Gesetz fehlt die klare Definition, wer was ist.

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