Region: Tyskland
Sundhed

50.000 gesunde Kinder in Quarantäne – Wir brauchen einen Strategiewechsel!

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Bundesministerium für Gesundheit, Robert-Koch-Institut
2.571 Støttende 2.565 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

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Petitionen er afsluttet

  1. Startede 2020
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Deutschland braucht einen längst überfälligen Strategiewechsel hinsichtlich der Maßnahmen für Kinder und Jugendliche bei der Eindämmung des Coronavirus. Wir von Familien in der Krise fordern zusammen mit Kinder brauchen Kinder bundesweit einheitliche, transparente und schlüssige Vorgaben, wenn es darum geht, Minderjährige als Kontaktpersonen der Kategorie I einzustufen und eine Quarantäne für sie anzuordnen.

Insbesondere für kleine Kinder und deren Familien stellt eine 14-tägige Quarantäne eine extreme Belastung dar. Verschiedene Studien und Fachveröffentlichungen, die das Kompetenznetz Public Health COVID-19 ausgewertet hat, zeigen, welche enormen Auswirkungen eine Quarantäne auf die psychosoziale Gesundheit hat: dazu zählen u.a. Stress, Wut und Depressivität.

Begrundelse

Wir haben einen Offenen Brief und eine Stellungnahme zu diesem Thema an Bundesgesundheitsminister Spahn und Prof. Dr. Wieler vom RKI geschickt, mit denen wir auf die Missstände im IfSG bezüglich der Kinder und ihrer Familien aufmerksam machen und Lösungsvorschläge aufzeigen möchten. Alle von uns genutzten Belege und Quellen sind in der Stellungnahme zu finden.

https://www.familieninderkrise.com/2020/10/14/50-000-kinder-in-quarantaene-strategiewechsel-ist-laengst-ueberfaellig/

Schulen und Kitas sind mittlerweile in allen Bundesländern seit mehreren Wochen wieder im Regelbetrieb (unter Pandemiebedingungen) geöffnet, ohne dass es dort zu nennenswerten Covid-19- Ausbrüchen gekommen wäre. Es zeigt sich in der Praxis immer mehr, dass weder Schulen noch Kitas Hotspots oder Superspreading-Events sind. Auch die wissenschaftliche Studienlage stellt sich mehrheitlich so dar, dass sich jüngere Kinder seltener mit dem Virus anstecken als Erwachsene, mildere Krankheitsverläufe haben und das Virus auch seltener an andere weitergeben.

Dennoch waren Medienberichten zufolge Ende September mehr als 50.000 Kinder in Quarantäne. Nur ein Bruchteil dieser Kinder wurde tatsächlich Corona positiv getestet. Die überwiegende Mehrzahl wurde als Kontaktperson der Kategorie I in Quarantäne geschickt. Rechnet man die für Bayern vorliegenden Zahlen (9.000 Schüler unter Quarantäne davon nur 3,8% positiv getestet) auf Bundesebene hoch, befanden sich im Umkehrschluss rund 48.100 gesunde Kinder in Quarantäne.

Die Einordnung von Kindern als Kontaktperson der Kategorie I sollte daher äußerst vorsichtig vorgenommen werden. In der Praxis passiert jedoch oft das genaue Gegenteil: die Gesundheitsämter stützen sich meist ausschließlich auf die Empfehlung des RKI und schicken die gesamte Klasse oder Kita-Gruppe in Quarantäne. Hinzu kommt, dass eine detaillierte Kontaktpersonen-Nachverfolgung personalintensiv ist und bislang nur wenige Gesundheitsämter, wie z.B. Frankfurt am Main, die Personalstärke haben, die Kontaktpersonen-Nachverfolgung so detailliert durchzuführen, dass nur direkte Kontakte, wie z.B. Banknachbarn identifiziert und in Quarantäne geschickt werden. Eine mangelnde personelle Ausstattung der Gesundheitsämter darf hier nicht dazu führen, dass ein so massiver Eingriff in die Grundrechte der Kinder und Jugendlichen ohne sorgfältige Abwägung geschieht.

Zusätzlich zu den psychosozialen Problemen einer Quarantäne kommen für die Erziehungsberechtigten noch finanzielle Sorgen hinzu; denn die Frage, ob im Falle einer Quarantäne eines gesunden Kindes eine Entschädigung gemäß §56 Abs.1a IfSG zu zahlen ist, wird aufgrund der unklaren Rechtslage von Gesundheitsämtern und den zur Auszahlung der Leistung beauftragten Stellen bundesweit unterschiedlich beantwortet: somit kommt es für den Erhalt der Entschädigungszahlung derzeit auf den Wohnort an. Darüber hinaus beinhalten Quarantäneanordnungen oft eine Androhung der Herausnahme des Kindes aus der Familie bei Nichteinhaltung der Quarantäneregeln sowie eine Empfehlung, Kinder von ihren Eltern und Geschwistern im eigenen Haushalt räumlich und zeitlich zu isolieren. Diese Vorgaben sind zurückzuführen auf eine undifferenzierte Betrachtung von Erwachsenen und Kindern im IfSG. Die daraus resultierende Forderung nach einer Isolation von Kindern innerhalb der eigenen häuslichen Gemeinschaft greift auf erhebliche Weise in die Schutzrechte von Kindern ein und widerspricht Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention. Laut Gutachten der BAG Landesjugendämter muss der Staat dem Schutz der Familie auch bei Schutzmaßnahmen nach dem IfSG hinreichend Rechnung tragen.

Wir möchten Herrn Bundesminister Spahn und Herrn Prof. Dr. Wieler, mit unserer Stellungnahme daher dringend bitten, die entsprechenden Teile des IfSG sowie die Empfehlungen des RKI an die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Familien anzupassen.

Wir fordern einen dringend notwendigen Strategiewechsel in Bezug auf die Quarantäne-Maßnahmen, auf die Entschädigungsleistungen und auf die Teststrategie für Kinder und Jugendliche durch, so wie ihn einige unserer Nachbarländer, darunter die Schweiz und die Niederlande, bereits praktizieren und der vielen führenden Medizinern und Virologen empfohlen wird!

Familien benötigen jetzt mehr denn je eine realistische und alltagstaugliche Hilfestellung, die es ihnen ermöglicht, verantwortungsvoll mit der sehr belastenden Situation einer Quarantäne umzugehen. Wenn die einzelnen Maßnahmen zum Infektionsschutz die Existenz und Gesundheit der Familien mehr gefährden als eine eventuelle Erkrankung, leidet die Akzeptanz in der Bevölkerung massiv und somit auch die Einsicht in die Wichtigkeit von Schutzmaßnahmen gegen die Corona Pandemie.

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Nyheder

Berichte über SARS-CoV-2-Ausbrüche in Kindertagesbetreuungen beinhalten Aufzählungen von wenigen Infektionsfällen, bei denen die Infektionskette auf das Betreuungspersonal zurückzuführen war. Seltener waren einzelne Kinder betroffen. Kinder sind bisher nicht als sogenannte „Superspreader“ in Erscheinung getreten. Bei den meisten sogenannten „Ausbrüchen“ handelt es sich um Infektionshäufungen mit mit kleineren Fallzahlen, deren Ursache außerhalb der Kindertagesbetreuungen lag. Erzieherinnen sowie Betreuungspersonal haben ein nur geringes Risiko, sich während der Kindertagesbetreuung anzustecken

Streß, wut und Depresivität kann ich zwar nachvollziehen. Über die gesundheitlichen Schäden macht man sich keine Gedanken. Dennoch sollten Eltern als Vorbild sein und auch erziehen können ansonsten sollte besser die Erzeihungsberechtigung entzogen werden.

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