Wohnen

Abänderung der Abfallwirtschaft § 23 Gebührenschuldner - Eigentümer bei Vermietung

Petition richtet sich an
Landrat Marion Dammann
21 Unterstützende 16 in Landkreis Lörrach

Sammlung beendet

21 Unterstützende 16 in Landkreis Lörrach

Sammlung beendet

  1. Gestartet März 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Eigentümer sollten nicht für Müllgebühren von Mietern haften. Ich fordere die Abänderung der Abfallwirtschaft § 23 Gebührenschuldner - so dass ein Eigentümer bei Vermietung nicht haftbar gemacht werden kann für die Müllgebühren. Denn diese hat der Mieter verursacht und hier muss die Gebühr bei Nichtzahlung notfalls eingeklagt werden und nicht einfach beim Vermieter/Eigentümer in Rechnung gestellt werden!

Begründung

Derzeit ist es in der Abfallwirtschaft in § 23 Gebührenschuldner so geregelt, dass der Eigentümer die Müllgebühren bezahlen muss, wenn der Mieter diese nicht bezahlt. Ist dies einmal so veranlasst worden, bekommen die Eigentümer automatisch jedes Jahr die Rechnung und es ist ein sehr grosser bürokratischer Aufwand, dies wieder Rückgängig zu machen!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Silvio von Gülich aus Rheinfelden
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