Eigentümer sollten nicht für Müllgebühren von Mietern haften. Ich fordere die Abänderung der Abfallwirtschaft § 23 Gebührenschuldner - so dass ein Eigentümer bei Vermietung nicht haftbar gemacht werden kann für die Müllgebühren. Denn diese hat der Mieter verursacht und hier muss die Gebühr bei Nichtzahlung notfalls eingeklagt werden und nicht einfach beim Vermieter/Eigentümer in Rechnung gestellt werden!
Reason
Derzeit ist es in der Abfallwirtschaft in § 23 Gebührenschuldner so geregelt, dass der Eigentümer die Müllgebühren bezahlen muss, wenn der Mieter diese nicht bezahlt. Ist dies einmal so veranlasst worden, bekommen die Eigentümer automatisch jedes Jahr die Rechnung und es ist ein sehr grosser bürokratischer Aufwand, dies wieder Rückgängig zu machen!
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Wuppertal
ja und das sofort.
Efringen-Kirchen
Wir sind auch Vermieter. .
Kandern
Weil das wieder eine typische Absurdität vom Landkreis Lörrach ist.
Lörrach
Mieter sind in der Regel erwachsene Menschen, die für ihre Verbindlichkeiten selbst aufkommen können und sollen.
Lörrach
Weil das Sache vom Mieter ist .Der Vermieter muss schon genug drauf zahlen