Abbruch der Schwangerschaft - Keine Interpretation eines Leistungskatalogs in Bezug auf Schwangerschaftsabbruch als Werbung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
69 Unterstützende 69 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

69 Unterstützende 69 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, zu beschließen, dass ein Leistungskatalog in Bezug auf Schwangerschaftsabbruch keine Werbung darstellt, wenn er deutlich als solcher bezeichnet oder erkennbar ist.Ebenso darf keine als solche deklarierte Information als Werbung interpretiert werden.

Begründung

Diese Petition hat selbstverständlich die Problematik um Schwangerschaftsabbruch im Geiste.Es muss allen Gegnern einer Maßnahme, die selbst nicht grundsätzlich strafbar ist, jedes Mittel genommen werden, Informationen und Leistungsangaben dazu anzugreifen.Ebenso dürfen diese Mittel keine Gesetzeskraft behalten oder je erlangen, wenn das, auf was sie abzielen, legal ist.Es ist in höchstem Maße absurd, dass Werbung für etwas Legales illegal sein kann.Es ist ebenso absurd, wenn eine Beschreibung, eine Angabe, ohne ein unmittelbares Preisangebot, willkürlich als Werbung eingestuft werden darf.Und es ist absurd, wenn ein als Beratung, Information, ausgewiesenes Angebot willkürlich Werbung genannt wird.Der Gesetzgeber muss widersprüchliche Gesetze zum selben Thema zu Gunsten des in seiner Aussage stärksten revidieren.Der Gesetzgeber muss klare Linien ziehen, was - im Beispiel - Information, Leistungsangebot und was Werbung ist, wie Werbung aussehen muss, um Werbung zu sein.

Link zur Petition

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