Piirkond : Saksamaa

Abfallwirtschaft - Einführung von geschäftsungebundenen Sammelbehältern für Elektroschrott

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Petitsioon on adresseeritud
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

51 allkirjad

Petitsiooni ei rahuldatud

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Petitsiooni ei rahuldatud

  1. Algatatud 2017
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
  4. Dialoog
  5. Lõppenud

See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition soll erreicht werden, dass lokale, nicht geschäftsgebundene Sammelbehälter für Elektrokleingeräteschrott eingeführt werden.

Selgitus

Elektroschrott gilt als Sondermüll. Somit darf Elektroschrott nicht im Hausmüll entsorgt werden. Nach dem jetzigen Stand gibt es für die Entsorgung von Elektrokleingeräteschrott nur die Möglichkeit der eigenständigen Abgabe bei lokaler Entsorgungsgesellschaft (nur zu bestimmten sehr begrenzten Öffnungszeiten, am Wochenende viel Andrang).Der aus diesen eingeschränkten Entsorgungsmöglichkeiten resultierende Aufwand führt dazu, dass Elektroschrott auf verschiedenste Weise oftmals illegal entsorgt wird. Mit illegaler Entsorgung wird nicht nur die Umwelt geschädigt, sondern werden auch wertvolle Rohstoffe, sprich insbesondere viele Metalle, dem inländischen Wertstoffkreislauf entzogen.Lokal installierte Sammelbehälter für Kleinelektrogeräteschrott sorgen dafür, dass mehr Bürger ihre Geräte vorschriftsgemäß entsorgen würden, die Umwelt geschont würde und wieder mehr wertvolle Rohstoffe dem Recycling zugeführt würden.

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andmed petitsiooni kohta

Petition gestartet: 16.06.2017
Petition endet: 24.07.2017
Piirkond : Saksamaa
teema:

uudised

  • Pet 2-18-18-273-023879 Abfallwirtschaft

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass lokale, nicht-geschäftsgebundene
    Sammelbehälter für Elektrokleingeräteschrott eingeführt werden.

    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, Elektroschrott
    sei Sondermüll, welcher somit nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfe. Derzeit gebe
    es lediglich die Möglichkeit zur Entsorgung durch eigenständige Abgabe bei lokalen
    Entsorgungsgesellschaften. Diese eingeschränkte Entsorgungsmöglichkeit führe
    jedoch zu mehr Aufwand, wodurch es zu illegalen Entsorgungen... Edasi

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