Abfallwirtschaft - Ergänzung des Verpackungsgesetzes (Verpflichtende Prüfung der Händlerregistrierung im Verpackungsregister durch Marktplatzportale)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
155 Unterstützende 155 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

155 Unterstützende 155 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge das Verpackungsgesetz dahingehend ergänzen, dass Marktplatzportale verpflichtet sind, vor Freischaltung eines gewerblichen Händlers die Registrierung im Verpackungsregister zu prüfen und die Registriernummer zu hinterlegen. Die Gültigkeit der Nummer ist jährlich vom Marktplatzbetreiber jährlich elektronisch zu prüfen. Bei Zuwiderhandlungen sind die Verstöße gegen das Verpackungsgesetz dem Marktplatzbetreiber zuzurechnen und dieser hat die Bußgelder zu tragen.

Begründung

  1. Die wenigsten Händler aus dem Ausland, erfüllen ihre Pflicht zur Registrierung und Lizenzierung der Verpackungen. Ein kleiner Test der chinesischen Amazon-Anbieter kann das bestätigen. 2. Im Verpackungsgesetz wurde aber ein wirksamer Kontrollmechanismus gegen ausländische Marktplatzhändler offenbar einfach vergessen. So können ausländische Anbieter sich leicht der Verpflichtung entziehen, weil keine Sanktionen drohen. Auch die Möglichkeit, den Händler in Drittstaaten für einen Wettbewerbsverstoß zu verklagen, ist offenkundig weitgehend nicht vorhanden.3. Eine Haftung des Markplatzes für die Abfrage der Registrierungsnummer samt Abgleich der Lucid-Datenbank wäre für den Markplatzbetreiber leicht zu realisieren (ähnlich der UStID) und verhindert zahlreiche Trittbrettfahrer. Durch eine Haftung wird er das System konsequent umsetzen.4. Den deutschen Händlern, die korrekt lizensieren, entsteht durch die gegenwärtige Situation ein Wettbewerbsnachteil. 5. Das Ziel, die Trittbrettfahrer zu verpflichten, wird von der gegenwärtigen Form des Verpackungsgesetzes nur bedingt erreicht.

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