204 allekirjoitukset
Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Die Petentin fordert: Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches bereits seit 2012 existiert, jedoch 2018 verschärft wurde, dürfen Schrotthändler weder Elektroschrott von Privathaushalten, noch von Gewerblichen annehmen oder transportieren. Diese sollten ihr Geschäft wieder wie vor ein paar Jahren komplett ausüben und weiterhin Elektroschrott transportieren und recyceln dürfen.
Perustelut
Laut Kreislaufwirtschaftgesetz, welches bereits seit 2012 existiert und 2018 extrem verschärft wurde, dürfen Schrotthändler weder Elektroschrott von Privathaushalten noch von Gewerblichen annehmen oder transportieren. Auch großen Schrottplätzen wird es verboten, Elektroschrott anzunehmen und zu recyceln, andernfalls wird die Stadt dies mit einer Geldbuße ahnden.Die Kommunen machen mit dem besagten Elektroschrott nichts anderes, wie auch die Schrotthändler/Schrottplätze es tun. Außerdem verlangen die Kommunen 125 € pro angefangener Stunde für das Rausschleppen von Elektroschrott unserer Bürger.Diese Dienstleistungen haben die Schrotthändler über Generationen umsonst ausgeübt, auch wenn sie es aus der 3. Etage oder aus dem Keller schleppen mussten. Bemerkenswert ist auch noch, dass unsere Schrotthändler Transportgenehmigungen machen mussten, welche sie teuer bezahlen mussten und wo man jetzt sagt, man könnte damit nichts anfangen.
Linkki vetoomukseen
Irrotettava lippis QR-koodilla
lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
16.11.2018
Vetoomus päättyy:
29.04.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 8.2.2020
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan