Abfallwirtschaft - Erlaubnis für Schrotthändler zur Annahme von Elektro-Altgeräten (Änderung KrWG)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
204 Unterstützende 204 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

204 Unterstützende 204 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Die Petentin fordert: Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches bereits seit 2012 existiert, jedoch 2018 verschärft wurde, dürfen Schrotthändler weder Elektroschrott von Privathaushalten, noch von Gewerblichen annehmen oder transportieren. Diese sollten ihr Geschäft wieder wie vor ein paar Jahren komplett ausüben und weiterhin Elektroschrott transportieren und recyceln dürfen.

Begründung

Laut Kreislaufwirtschaftgesetz, welches bereits seit 2012 existiert und 2018 extrem verschärft wurde, dürfen Schrotthändler weder Elektroschrott von Privathaushalten noch von Gewerblichen annehmen oder transportieren. Auch großen Schrottplätzen wird es verboten, Elektroschrott anzunehmen und zu recyceln, andernfalls wird die Stadt dies mit einer Geldbuße ahnden.Die Kommunen machen mit dem besagten Elektroschrott nichts anderes, wie auch die Schrotthändler/Schrottplätze es tun. Außerdem verlangen die Kommunen 125 € pro angefangener Stunde für das Rausschleppen von Elektroschrott unserer Bürger.Diese Dienstleistungen haben die Schrotthändler über Generationen umsonst ausgeübt, auch wenn sie es aus der 3. Etage oder aus dem Keller schleppen mussten. Bemerkenswert ist auch noch, dass unsere Schrotthändler Transportgenehmigungen machen mussten, welche sie teuer bezahlen mussten und wo man jetzt sagt, man könnte damit nichts anfangen.

Link zur Petition

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