204 signatures
Le processus de pétition est terminé
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Die Petentin fordert: Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches bereits seit 2012 existiert, jedoch 2018 verschärft wurde, dürfen Schrotthändler weder Elektroschrott von Privathaushalten, noch von Gewerblichen annehmen oder transportieren. Diese sollten ihr Geschäft wieder wie vor ein paar Jahren komplett ausüben und weiterhin Elektroschrott transportieren und recyceln dürfen.
Raison
Laut Kreislaufwirtschaftgesetz, welches bereits seit 2012 existiert und 2018 extrem verschärft wurde, dürfen Schrotthändler weder Elektroschrott von Privathaushalten noch von Gewerblichen annehmen oder transportieren. Auch großen Schrottplätzen wird es verboten, Elektroschrott anzunehmen und zu recyceln, andernfalls wird die Stadt dies mit einer Geldbuße ahnden.Die Kommunen machen mit dem besagten Elektroschrott nichts anderes, wie auch die Schrotthändler/Schrottplätze es tun. Außerdem verlangen die Kommunen 125 € pro angefangener Stunde für das Rausschleppen von Elektroschrott unserer Bürger.Diese Dienstleistungen haben die Schrotthändler über Generationen umsonst ausgeübt, auch wenn sie es aus der 3. Etage oder aus dem Keller schleppen mussten. Bemerkenswert ist auch noch, dass unsere Schrotthändler Transportgenehmigungen machen mussten, welche sie teuer bezahlen mussten und wo man jetzt sagt, man könnte damit nichts anfangen.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
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Pétition lancée:
16/11/2018
Fin de la pétition:
29/04/2019
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
Débat
Pas encore un argument CONTRA.