Alueella: Saksa

Abfallwirtschaft - Gleiche Konditionen für ausländische Firmen (Anpassung des ElektroG)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
12 Tukeva 12 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2016
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Anpassung zum ElektroG, dass für ausländische Firmen - laut EU-Vorschriften - dieselben Möglichkeiten und Konditionen möglich sind, wie für deutsche Firmen.Zusammenarbeit zwischen Organisationen verantwortlich zur WEEE-Implementation, so dass ausländische Firmen nur 1 Anschluss brauchen im Land, wo diese etabliert sind und nicht in jedes EU-Land ein Anschluss machen soll.

Perustelut

Die neue ElektroG schreibt vor, dass eine ausländische Firma, die Waren in Elektrobereich verkauft in Deutschland (so auch kleine Großhändler, Webshops usw.), ein Niederlassung in Deutschland haben soll oder ein Bevollmächtigter in Deutschland braucht zur Registrierung der zu verkaufenden Produkte in Deutschland.Das heißt, eine ausländische Firma soll Kosten machen, die deutsche Firmen nicht haben durch Vorschriften in ein Gesetz.Das ist entgegen der Europäischen Vorschriften für den freien Handel zwischen EU-Ländern und gleiche Konditionen im Konkurrenz zwischen Firmen. Die Vorschriften des ElektroG machen dies für kleine Firmen unmöglich, da diese hohe Kosten zahlen sollen, für die Registrierung beim EAR mit (verpflichte) Hilfe von Bevollmächtigter.Lösung: Ausgleichssystem mit verantwortlichen Organisationen in den verschiedenen Ländern. Firmen sollen sich registrieren im Land, wo diese etabliert sind und zahlen die Gebühren für inländischen und ausländischen Verkauf an Organisation in eigenes Land und die Organisationen machen miteinander Vereinbarung über Verteilung der Kosten auf Basis von aufgegebenen Mengen (Mengemeldungen pro Land durch die Firmen. die angeschlossen sind).Vorteile von dieser Lösung sind, dass jede Firma im ausländischen Markt dieselben Konditionen hat, wie lokale Firmen,nur 1 Anschluss, so weniger Kosten für EU-Firmen und bessere Kontrolle, weil Importdatein besser gebraucht werden können.Auch können Firmen dann kommunizieren in eigener Sprache.

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Uutiset

  • Pet 2-18-18-273-033219

    Abfallwirtschaft


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Anpassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
    dahingehend gefordert, dass für ausländische Firmen dieselben Möglichkeiten und
    Konditionen gelten sollen wie für deutsche Firmen.
    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, gemäß § 8
    Elektronik- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) müssten ausländische Firmen
    (darunter auch kleine Großhändler, Online-Shops etc.), die in Deutschland Waren... enemmän

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