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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Steigenlassen von mit Gas gefüllten Luftballons verboten wird.
Perustelut
Die mit Gas gefüllten Luftballons sind aus Plastik, haben oft eine Plastikbefestigung und Plastikschnüre, die nach einem kurzen Flug in der Natur (insbesondere Wald und im Meer) als Abfall landen und die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden sowie die Umwelt verschmutzen. Hier scheint mir der Schaden für die Allgemeinheit, die kurze Freude bei weitem zu überwiegen.
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Vetoomus alkoi:
15.03.2017
Vetoomus päättyy:
20.04.2017
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 23.9.2017Pet 2-18-18-273-040626
Abfallwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, das Steigenlassen von mit Gas befüllten Luftballons
zu verbieten.
Zur Begründung ihrer Eingabe führt die Petentin insbesondere an, mit Gas befüllte
Luftballons seien aus Plastik und hätten oftmals eine Plastikbefestigung und
Plastikschnüre. Diese verschmutzten nach einem kurzen Flug die Umwelt und
gefährdeten die Gesundheit von Mensch und Tier.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen... enemmän
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