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Abmahnung im Internet - Einführung von gesetzlichen Fristen im Abmahnverfahren

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
30 Tukeva 30 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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  1. Aloitti 2016
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Bisher gibt es keine gesetzlichen Fristen für ein Abmahnverfahren im Rechtsraum Internet.

Perustelut

Immer häufiger kommen Verbraucher und auch Gewerbetreibende in den Focos von Anwälten, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben. Sei es Urheberrecht, Filesharing, falsche/ fehlende Impressumangaben oder sonstige Verstöße. Dem Grunde nach können rein theoretisch alle Veröffentlichungen einen Verstoß beinhalten. Der Gesetzgeber sieht keine Fristen vor, die nach Erhalt der Abmahnung greifen. Vielmehr ist der Abgemahnte angehalten, die ihm vom Abmahner vorgegebenen Fristen einzuhalten. Diese sind in der Regel so kurz, dass der Abgemahnte kaum Zeit hat, sich ausreichenden Rechtsbeistand zur Seite zu stellen. Es geht hier nicht darum gerechtfertigte Ansprüche abzuwehren, dies kann auch in einem späteren Verfahren festgestellt werden, sondern um Einräumung einer ausreichenden Frist, um auch nicht gerechtfertigte Abmahnungen abwehren zu können. Insbesondere in privaten Haushalten geraten Mitbürger schnell in Panik und zahlen die geforderten Beträge ohne die Möglichkeit der Prüfung gehabt zu haben. Dabei ist nicht zu vergessen, dass es auch unseriöse Abmahner gibt, die genau auf diesen Zeitdruck spekulieren. Einer seriösen Anwaltskanzlei schadet es sicher nicht, wenn sie auf die Gegendarstellung ein paar Wochen warten muss.

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