Abschaffung bzw. Anpassung des § 131 StGB an die heutige Lebenswirklichkeit

Petent/in nicht öffentlich
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Bundestag

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  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Bundestag

§ 131 StGB sollte im Strafgesetzbuch entweder ersatzlos gestrichen werden oder - alternativ - Verherrlichung und Verharmlosung von grausamen und unmenschlichen Gewalttaten nur unter Strafe gestellt werden, wenn eine oder mehrere Personen aufgrund einer solchen Gewalttat schweren körperlichen Schaden davongetragen oder ihr Leben verloren haben. Die Anwendung auf fiktive oder simulierte Gewaltdarstellungen muss dabei ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Begründung

Der § 131 StGB in der derzeitigen Fassung wird hauptsächlich angewendet, um Medien mit fiktivem Inhalt zu verbieten. Jedes Amtsgericht kann für Medien aufgrund dieser Rechtsnorm Beschlagnahme- und Einziehungsbeschlüsse erlassen, auch wenn das Bundesverfassungsgericht strenge Anwendungsrichtlinien vorgegeben hat. Dies hat in der Vergangenheit zu absurden Verboten geführt, die - wie sich jetzt zeigt - nur mit erheblichen finanziellen Mitteln und sehr langfristig korrigiert werden können.

Durch die Abschaffung des § 131 StGB wird die öffentliche Ordnung in keiner Weise gestört. Durch die Angebote im Internet ist der § ohnehin obsolet geworden. Vielmehr trägt die Streichung dazu bei, im Sinne eines geeinten Europas unnötige Regulierungen abzuschaffen, die es in keinem anderen Land Europas gibt.

Alternativ könnte man diesen § dergestalt modifizieren, dass nur reale Gewalttaten, bei denen Menschen tatsächlich schwere körperliche Beeinträchtigungen davongetragen haben, dieser Gesetzesnorm unterliegen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.08.2017
Sammlung endet: 02.02.2018
Region: Deutschland
Kategorie: Medien

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