Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze für eine gerechte Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages

14 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

14 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages

Der Beitrag zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung wird jeweils in einen Prozentsatz vom sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn bemessen. Übersteigt der Bruttolohn die Beitragsbemessungsgrenze, wird der Versicherungsbeitrag höchstens von der Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Der Teil des Einkommens, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, bleibt unberücksichtigt. Ab dem Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze bleiben die absoluten Beiträge zur jeweiligen Versicherung konstant, während der prozentuale Anteil am Bruttoeinkommen sinkt.

Begründung

Durch die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze können Mehreinnahmen für den BUND in einem nicht geringen Umfang erzielt werden, wodurch im Umkehrschluß die mittleren und unteren Einkommensgruppen entlastet werden können. Das hätte wiederum einen beachtlichen Einfluß auf das Konsumverhalten vieler Bürger, woran der Staat wieder mitverdienen kann. Auf diese Weise wird aus geparkten Geldern wieder fließendes, und das Ansehen von politischen Entscheidungen wird "ein wenig" gerechter und bügernäher empfunden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 11.11.2011
Sammlung endet: 10.05.2012
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

Die allgemeine Gesundheitsversorgung ist ein Gut, von dem alle profitieren - das sieht man gerade jetzt in der Corona-Epidemie. Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung sollten also auch alle gemäß ihren Fähigkeiten in diese einzahlen. Ich würde daraus sogar noch einen weiteren Schritt ableiten, und fordern dass sich alle Bürger, ohne Ausnahme, Mitglieder der öffentlichen Krankenversicherung werden. Wer darüber hinaus eine besondere Absicherung wünscht, kann sich ja privat Zusatzversichern, aber die Grundversorgung muss für alle bereitgestellt und von allen mitgetragen werden!

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die logische Schlussfolgerung aus dem Versicherungsprinzip nach dem unsere GKV organisiert ist. Wieso ist es denn ungerecht das Vermögende prozentual weniger zahlen? Ist es auch unfair dass sie für ein Auto oder für einen Kinobesuch "prozentual" weniger zahlen? Solange die GKV eine Versicherung ist gehört die Einkommensumverteilung in den Berreich der Steuerpolitik.

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100 %
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