Abschaffung der Bonpflicht nach § 146a II S.1 Abgabenordnung

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
87 Unterstützende 87 in Deutschland

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Der Deutsche Bundestag möge die Abschaffung der Bonpflicht nach § 146a II S.1 Abgabenordnung beschließen.

Begründung

Die Bonpflicht stellt eine enorme bürokratische Hürde dar, die gerade dem Einzelhandel und dem Mittelstand schadet. Durch die Pflicht müssen auch kleine Händler bei jedem Kauf einen Bon an den Kunden herausgeben. Ziel des Gesetzes ist es, Steuerbetrug zu verhindern. Ganz abgesehen von der Ineffizienz der Maßnahme, da ohne Buchung gar kein Bon entsteht und weiterhin Steuern hinterzogen werden können, ist die Bonpflicht aus ökologischer Sicht ein Desaster. Bei üblichen Kassenbons wird kein ökologisch abbaubares, sondern chemisch mit Bisphenol A (BPA) beschichtetes Papier verwendet. Bisphenol A wird über die Haut aufgenommen und führt beispielsweise bei Babys und Kleinkindern zu Asthma. In letzter Zeit ließ sich der Trend erkennen, dass nur noch explizit auf Nachfrage, ein Kassenbon an Kunden herausgegeben wird. Nun wird politisch gegen diese aus ökologischer Sicht äußerst begrüßenswerte Entwicklung vorgegangen. Statt zu digitalen Lösungsansätzen wie einer elektronischen Übermittlung von Belegen zu greifen und der ausgedruckten Version auf Wunsch, werden hier gerade Bäcker, Gastronomen und der Einzelhandel durch bürokratische Hürden weiterhin belastet. Auch bei der Bonausgabe auf Wunsch ließe sich durch Kontrollen feststellen, ob der Händler in der Lage wäre einen Bon auszuhändigen. Wurde die Ware nicht gebucht, ist eine Ausgabe nicht möglich. Das Gesetz verhindert in keiner Weise Steuerbetrug. Aus diesem Grund möge der Bundestag die Abschaffung der Bonpflicht nach § 146a II S.1 Abgabenordnung beschließen.

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