Kraj : Nemecko
Zdravie

Abschaffung der Importquote für rezeptpflichtige Arzneimittel aus dem Ausland

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Die verpflichtende Importquote für Apotheken muss aus Gründen der Arzneimittelsicherheit aus dem Gesetz (§ 129 Abs. 1 Punkt 2 SGB V) gestrichen werden.

Dôvody

Alle Apotheken in Deutschland werden gesetzlich gezwungen, einen prozentualen Anteil von mindestens 5% des Fertigarzneimittelumsatzes als Importe abzugeben (§ 129 Abs. 1 Punkt 2 SGB V), um Kosten für die Krankenkassen zu sparen. Für die Quote zählen nur Importe, die entweder 15 Prozent oder 15 Euro billiger als das heimische Originalpräparat sind. Die verlängerte Lieferkette weist ein enormes Potential an Sicherheitslücken im Ausland auf. Fälschungen, Fehler bei der Lagerung und Transport können die Apotheken in Deutschland nicht mehr erkennen. Trotz dieser großen Gefahr und trotz wiederholter Kritik ist die Importquote noch immer gesetzlich vorgeschrieben.

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rozprava

Es ist nicht nachvollziehbar, daß eine Bundesregierung, die die Skandale kennt, hier nicht in der Lage ist, Standards zur Arzneimittelsicherheit einzuführen und dem Treiben ein Ende bereitet. Es kann nicht angehen, daß Vertriebswege nicht nachvollziehbar sind und gefakte verunreinigte Medikamente oder Placebos an Patienten gegeben werden. Eine Therapiesicherheit ist hier nicht mehr gegeben. Es ist sicher zu ueberlegen, welche Maßnahmen man ergreifen koennte, um eine Regierung endlich zu einer Handlung g zu bewegen. Das hier ist kein Zustand sondern ein Skandal!

Eine Abschaffung der Importquote verhindert nicht die kriminellen Machenschaften eines unbedeutenden kleinen Händlers. Importe sind, verantwortungsvoll gehandelt, doppelt geprüfte Originale, die aus diesem Grund sicherer sind, als das Original selbst. Kriminelle Energien wird man niemals unterbinden können, durch validierte Qualitätsdicherungsmassnahmen aber durchaus erschweren kann...

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