Terület: Bundesrepublik Deutschland
A Abschaffung der Rundfunkgebühren petíció képe
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Abschaffung der Rundfunkgebühren

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Vorsitzende der Rundfunkkommission Frau Malu Dreyer
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A petíció benyújtója nem nyújtotta be a petíciót.

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A petíció benyújtója nem nyújtotta be a petíciót.

  1. Indított 2014
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Sikertelen

Abschaffung der Rundfunkgebühren durch Änderung des Finanzierungssystems. Wir haben schon alle die Möglichkeit, ähnlich wie bei Sky, Unitymedia u. a. nur für die Medienangebote zu zahlen, die auch benutzt werden.

Indoklás:

Gegen den neuen Rundfunkbeitrag gibt es bereits mehrere Klagen (Überblick über die Klagen). Mit verschiedensten rechtlichen Begründungen sind Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1700/12 und Az. 1 BvR 2603/12), und vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (Az. VGH B 35/12) anhängig. In diesem Beitrag soll schwerpunktmäßig auf die These eingegangen werden, dass die Länder den Rundfunkbeitrag gar nicht hätten regeln dürfen, weil er im Kern eine Steuer sei. Eine NDR Mitarbeiterin hält Rundfunkbeitrag für eine Steuer, Mitarbeiterin der Hauptabteilung Finanzen des NDR hat nebenberuflich eine Doktorarbeit geschrieben. In dieser Doktorarbeit kommt die NDR-Mitarbeiterin zu dem Schluss, dass der Rundfunkbeitrag gegen die Finanzverfassung verstoße. Das berichtet der Spiegel in seiner Ausgabe vom 25.03.2013. Terschüren hält die Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98 Euro im Monat für eine Steuer, weil sie voraussetzungslos geschuldet werde. Es gebe keine individuelle Gegenleistung für die Entrichtung. Die Gruppe der Beitragszahler lasse sich nicht von der Allgemeinheit abgrenzen und habe keinen Sondervorteil.

Prof. Dr. Thomas Koblenzer hält Rundfunkbeitrag für eine Steuer Nach einem Bericht des Handelsblatts hält auch der Professor Thomas Koblenzer (Universität Siegen) den Rundfunkbeitrag für eine Steuer. „Der Rundfunkbeitrag – ehemals GEZ-Gebühr – ist in seiner derzeitigen Ausgestaltung abgabenrechtlich als Steuer einzustufen,“ zitiert das Handelsblatt den Juristen.

Mit großen Versprechungen ist man gestartet, als sich die Verantwortlichen an die Reform der Rundfunkfinanzierung machten: Es wird einfacher, eventuell sogar günstiger. Die Gebühreneinzugszentrale, "die Stasi des Westens, die Schnüffelbande" um nur einige Beschreibungen zu nennen wird abgeschafft! Herausgekommen ist jedoch ein juristisch unhaltbarer Staatsvertrag, dessen Regelungen bei sechzig Prozent der Bevölkerung nicht auf Gegenliebe stoßen, und das, obwohl die Regelungen schon seit längerem von den Rundfunkanstalten (kosten-)intensiv beworben werden.

Rechtlich sind die Regelungen aus zweierlei Gründen zu beanstanden. Zum einen handelt es sich bei den Rundfunkbeiträgen nicht um Beiträge, sondern um Steuern. Beiträge richten sich an eine bestimmbare Gruppe beitragspflichtiger Personen und sind auf diese individualisierbar. Dies ist bei einer Abgabe, die alle gleichermaßen betrifft, nicht der Fall. Ebenfalls erwachsen bei einem Beitrag dem Beitragspflichtigen wirtschaftliche Vorteile. Klassisches Beispiel wäre ein Straßenbaubeitrag für einen Grundstücksinhaber. Auch wenn das Grundstück brach liegt, steigt es an Wert. Ein abschöpfbarer wirtschaftlicher Vorteil liegt vor.

Hinzu kommen Defizite im Datenschutz. Die Schnüffelei der GEZ hört nicht auf; sie wird von der Nachfolgeorganisation „Beitragsservice“ auf anderer Ebene fortgesetzt und teilweise intensiviert. Die neuen Regelungen erlauben einen automatischen Meldedatenabgleich. Ein zentrales Register mit sämtlichen Meldedaten, allen Unternehmen mit Mitarbeiterzahl und Zahl der Kraftfahrzeuge entsteht. Vermieter von Privatwohnungen und Gewerbeimmobilien werden zur Auskunft über ihre Mieter verpflichtet. Die Rundfunkanstalten bauen keine Datenbestände ab, sie schichten lediglich um, wie der sächsische Datenschutzbeauftragte folgerichtig feststellte.

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