Regio: Beieren
Dierenwelzijn

ABSCHAFFUNG DER SOG. KAMPFHUND REGELUNG TYP 1 -> Zulassung zum Wesenstest wie bei Typ2

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Bayerischer Landtag
524 Ondersteunend 249 in Beieren

De petitie werd geweigerd

524 Ondersteunend 249 in Beieren

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2022
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. ingediend op 08-12-2022
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

In der Bayerischen Kampfhundeverordnung werden zwei Gruppen von Hunden unterschieden:

In der Kategorie 1 (§1 Abs. 1 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) sind die Rassen aufgeführt, denen die Kampfhundeeigenschaften Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar unterstellt werden. Umfasst die folgenden Rassen:

Pitbull

Bandog

Amerixan Stafforshire Terrier

Staffordshire Bullterrier

Tosa Inu

Die Kategorie 2 (§1 Abs. 2 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) enthält die Rassen, denen diese Eigenschaften widerlegbar unterstellt werden.

Das bedeutet, dem Halter ist die Möglichkeit eröffnet, der Gemeinde mittels eines Gutachtens von einem Sachverständigen glaubhaft zu machen, dass sein Hund die unterstellten Eigenschaften nicht besitzt. Er erhält dann ein sogenanntes Negativzeugnis, welches von der Erlaubnispflicht zum Halten und vom Zuchtverbot befreit. Das Negativzeugnis kann allerdings mit Auflagen verbunden werden.

Darunter:

American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux

Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Dogo Canario, Perro de Presa, Mallorquin, Rottweiler

WARUM.. werden die Rassen Typ 1 sofort abgelehnt? Warum bekommt ein Rottweiler als Welpe ein Negativzeugnis und darf später zu einer Wesensbegutachtung zugelassen werden? Ein American Staffordshire Terrier aber nicht?

Warum klappt die Haltung dieser Hunde in anderen Ländern/Bundesländern? In Bayern wird es aber strikt verboten?

Ich fordere, dass Listenhunde Typ 1 (wie oben genannt und gesetzlich festgelegt) nicht mehr abgelehnt und nur mit einer Sondergenehmigung gehalten werden dürfen, sondern genauso wie Typ 2 zu einem Wesenstest mit Negativzeugnis zugelassen werden und gehalten werden dürfen.

Reden

Der Mensch/Halter steht im Visier, nicht das Tier!

Es gibt keinen „Kampfhund“! Wir reden von Lebewesen aus Fleisch und Blut, mit Gefühlen und Empfehlungen.. mit den gleichen Bedürfnissen wie andere Hunde.. ein liebevolles fürsorgliches zu Hause zu finden.

Kein Lebewesen kommt mit bösen Absichten auf die Welt. Auch kein „Kampfhund/Listenhund“, sondern der Mensch macht ihn daraus.

„Ob es bestimmte Rassen gibt, die per se aggressiv und besonders beißfreudig sind, wird von vielen Seiten – darunter zum Beispiel der Bundestierärztekammer – immer wieder bezweifelt. Kritiker der Definition führen an, dass Haltung und Erziehung aus Amstaffs, Dogo Canario etc. einen Kampfhund machen. So ist nicht von der Hand zu weisen, dass ein unsicherer Hundeführer ebenfalls zu Irritationen beim Hund führen kann und er hierdurch falsch reagiert.

Das bedeutet: Jeder Hundebesitzer – auch jener, der einen Schäferhund und keinen Kampfhund hält, muss durch verantwortungsvolle Erziehung und Sachkunde gewährleisten, dass sein Vierbeiner nicht zur Gefahr für andere wird.

Befeuert wird die Einschätzung, dass Tiere wie ein Bullmastiff nicht als Kampfhund auf die Welt kommen davon, dass zahlreiche Experten in diversen Studien keine Nachweise dafür finden konnten, dass besonders gefährliche Rassen überhaupt existieren.

Kritiker bemängeln ebenfalls die Pflicht, dass ein Dobermann als Listenhund so wie andere Kampfhunde in den meisten Bundesländern einen Maulkorb tragen und immer an der Leine geführt werden muss. Hierdurch könne sich von vorneherein kein normales Sozialverhalten, insbesondere mit anderen Individuen ihrer Art, entwickeln, steht der Mensch doch immer dazwischen. Mit artgerechter Haltung hätte dies zudem wenig zu tun.

Grundsätzlich lehnen viele Tierschützer Rassenlisten, auf denen unter anderem der Dogo Argentino als Kampfhund geführt wird, deshalb als ungerechtfertigte Diffamierung von Tieren und Haltern ab.“

Quelle: https://www.anwalt.org/kampfhunde/#Gibt_es_Kampfhunde_ueberhaupt

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Nieuws

  • Liebe Unterstützende,

    schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen KI.0753.18 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Bayern eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

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