Region: Bayern
Dialog

Abschaffung des "Provisoriums" und damit der Erschließungsbeiträge für alte Straßen in Bayern

Petition richtet sich an:
Bayerischer Landtag

1.603 Unterschriften

Sammlung beendet

1.603 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Oktober 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 01.11.2025
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag

Erschließungskosten sind Kosten, die entstehen, damit ein Grundstück überhaupt bebaut werden kann. Nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge hatten die Kommunen keine Chance mehr, Gebühren für ältere Straßen zu erheben. Weil die Kassen aber leer sind, wurde das "Provisorium" erfunden. Jetzt sollen rund 750.000 Familien in Bayern plötzlich für ihre 40-80 Jahre alten Häuser ERST-Erschließungsbeiträge zahlen. Aber welche Straßen betroffen sind, bleibt geheim, solange bis eine Sanierung geplant wird.
Dabei hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Gesetzgeber aufgefordert, für Klarheit zu sorgen. Denn aufgrund des Vertrauensschutzes und der im Grundgesetz verankerten Rechte auf Belastungsvorhersehbarkeit und Belastungsklarheit MUSS DER GEBÜHRENZAHLER wissen, ob noch Kosten zu zahlen sind und wie hoch.
Der Bayerische Rundfunk hat im Oktober 2024 einen Bericht über die Sudetenstraße in Balzhausen veröffentlicht. Anschließend haben sich viele weitere Betroffene aus ganz Bayern gemeldet. Also kein Einzelfall, wie uns die Politik glauben machen möchte. Darüber wollte der BR dann im Januar 2025 berichten, der Bericht wurde aber bis heute mit juristischen Mitteln verhindert.
Voraussichtlich im November wird der neue Bericht nun doch gesendet. Da ist diese Petition aber schon abgelaufen. Deswegen darf ich alle bitten, die neue Petition zu unterstützen, zu teilen und mitzuhelfen, dass diese Ungerechtigkeit abgeschafft wird!

Hier der Link:

https://www.change.org/Abschaffung_Provisorium

Begründung

Inzwischen hat es noch viel größere Ausmaße angenommen. In Reinhartshofen soll eine mit allen Merkmalen endgültig hergestellte 50 Jahre alte Straße plötzlich auch erschließungsbeitragspflichtig sein, weil die Gemeinde angeblich keine Unterlagen finden kann, ob damals für die Straße etwas verlangt wurde. In Breitengüßbach wird ein 200 Meter langes, erst 2018 gebautes Teilstück wieder komplett heraus gerissen, um die gesamte Straße als Provisorium abrechnen zu können.
Von Politikern ist zu hören: einmal muss man halt für sein Grundstück bezahlen. Nur warum steht davon nichts in der 100-seitigen Erklärung, die 2016 vom Innenministerium herausgegeben wurde? Und wer? Von den Erbauern der Häuser aus den 60er und 70er Jahre dürfte kaum noch jemand am Leben sein. Teilweise wurden die Häuser schon zigfach verkauft. Ich bin der vierte Eigentümer, meine Nachbarin hat als sechste Eigentümerin vor 15 Jahren ein 55 Jahre altes Haus gekauft. Muss man da wirklich noch mit einer Ersterschließung rechnen??? Erschließungsbeiträge sind per Definition Gebühren, die anfallen, "um das Bebauen eines Grundstücks zu ermöglichen". Genau deswegen wurde 2016 das KAG geändert und im Sinne der Vertrauensschutzes der Bürger eine 25-jährige Verjährungsfrist eingeführt. Solange haben die Gemeinden Zeit, bevor die Straße per Herstellungsfiktion als endgültig hergestellt gilt. Ist eine Straße endgültig hergestellt, dürfen keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden. Die Gemeinden wurden alle schriftlich darauf hingewiesen und ihnen wurde 5 Jahre Zeit gegeben, damit sie ihre Finanzen auch planen und die betroffenen Straßen noch rechtzeitig fertig stellen können. Den Bürgern hingegen wird keine Zeit gegeben, informiert werden sie auch nicht. Teilweise werden Straßen einfach gebaut und am Ende den überraschten Bürgern eine saftige Rechnung präsentiert. Bei den letzten Straßen wird durchschnittlich von jedem 45.000 Euro verlangt!!!

Wir müssen dem jetzt Einhalt gebieten, zumal diese Auslegung auf jeden Fall verfassungswidrig sein dürfte. Denn das Bundesverfassungsgericht hat 2013 den Gesetzgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Gemeinden ihre Straßen nicht endlos als erschließungsbeitragspflichtig offen halten dürfen. Aber genau das macht das Provisorium, denn ein Provisorium kann nicht verjähren! Im Sinne des Vertrauensschutzes der Bürger und der im Grundgesetz verankerten Rechte auf Belastungsvorhersehbarkeit und Belastungsklarheit wurde aber genau gefordert - und mit der Gesetzesänderung von 2016 auch klar geregelt in Bayern. Jede Gemeinde musste sich deswegen ab 2016 mit diesem Thema beschäftigen. In Balzhausen wurden deswegen 2019 17 Straßen per Herstellungsfiktion als endgültig hergestellt erklärt und damit erschließungsbeitragsfrei!!! Die geforderte Belastungsklarheit und Belastungsvorhersehbarkeit war damit sowohl für Gemeinden als auch die Bürger eingetreten!
Jetzt sollen allerdings 13 dieser 17 Straßen Provisorien sein, und damit wieder erschließungsbeitragspflichtig! Die Bürger hatten sich darauf verlassen und das dafür zurückgelegte Geld anderweitig investiert, meistens in die Sanierung ihrer alten Häuser. Wenn in einer 1200 Einwohner Gemeinde wie Balzhausen noch 13 weitere alte Straßen betroffen sind, dann sind das in ganz Bayern mit über 2000 Gemeinden Zehntausende und damit Hunderttausende betroffene Bürger!!!

In alten Straßen stehen alte Häuser und wohnen auch sehr viele alte und bürgerliche Menschen. Und die sollen jetzt nach vielen Jahrzehnten "Erschließungsbeiträge" zahlen, wie für ein Neubaugebiet??? Da werden gerade ganz viele Lebenswerke zerstört! Und es werden sehr schnell, so glaube ich, sehr viel mehr werden, wenn wir diesen Wahnsinn nicht stoppen!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Stefan Stürminger, Balzhausen
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 31.10.2024
Sammlung endet: 31.10.2025
Region: Bayern
Kategorie: Verwaltung

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützer,

    gerade habe ich den Termin erhalten: die Petition wird am kommenden Mittwoch, 21.10.2026 vor dem Bayerischen Landtag verhandelt.

    Schöne Grüße
    Stefan

  • Liebe Unterstützer,

    in den letzten Wochen war ich noch einmal sehr fleißig. Ich habe z.B. alle Fraktionen im Bayerischen Landtag plus jeweils zwei zuständige Abgeordnete direkt angeschrieben und um Rückmeldung gebeten. Bis auf den Pressesprecher der CSU, Herrn Dremel habe ich allerdings bis heute gar keine Reaktion bekommen. Und auch Herr Dremel wollte mich ursprünglich anrufen, hat mir dann aber mitteilen lassen, dass er jetzt der Petition doch nicht vorgreifen darf/will/kann. Die Politik versucht also, das Thema kleinzuhalten und auszusitzen.

    Leider ist auch die Berichterstattung in den Medien ziemlich eingeschlafen, obwohl viele neue Erkenntnisse und auch neue Fälle vorliegen.

    Damit ihr einigermaßen auf Stand seit, ist hier eine Zusammenfassung im Anhang inklusive einer "Bayern-Karte" mit recherchierten, nachweisbaren Fällen.

    Damit dürft Ihr gerne nochmal auf Eure Bürgermeister und Abgeordneten zugehen - denn spätestens der Fall in Schlegelsberg hat gezeigt, dass wirklich niemand mehr vor solchen Tricks sicher ist. Denn dort wurde einfach die Zufahrt zu einer hundert Jahre alten Straße neu gemacht, damit die Straßenführung um wenige Dezimeter verschoben. Anschließend wurde die Straße neu gewidmet und heißt jetzt nicht mehr "zur Kirche" - und schon ist es eine neue Straße, für die man selbstverständlich ERST-Erschließungsgebühren erheben darf...

    Schöne Grüße aus Balzhausen
    Stefan Stürminger

  • Liebe Unterstützer,
    ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass pro Haushalt mehrere Unterschriften möglich sind.

    Es gibt keine Altersbegrenzung dafür! Voraussetzung ist nur, dass die Person die Unterschrift entweder selbst leisten kann oder den Inhalt der Petition versteht. Damit dürfen auch Kinder und Jugendliche diese Petition unterschreiben.

    https://www.change.org/Abschaffung_Provisorium

    Inzwischen haben wir bereits über 3000 Unterschriften! Herzlichen Dank dafür!

    Bis zur Beratung vor dem Bayerischen Landtag "noch in diesem Herbst" müssen wir noch möglichst viele Unterschriften sammeln, um den Druck zu erhöhen. 

    Ich habe den Text der Petition letzte Woche komplett aktualisiert und er fasst nun die wichtigsten Fälle und Forderungen zusammen. Damit könnt Ihr hoffentlich eben noch möglichst viele Freunde, Bekannte, Nachbarn und Vereine davon überzeugen, wie wichtig das Thema ist - weil tatsächlich fast jeder plötzlich und völlig unvorbereitet in die "Provisorium-Falle" tappen kann. Und sei es nur, weil Kinder oder Enkel sich ein altes Haus kaufen wollen...
     
    Herzlichen Dank und schöne Grüße aus Balzhausen
    Stefan Stürminger

Straßen die laut GoogleEarth sogar schon seit knapp 75 Jahren asphaltiert existieren können nicht realistisch "ersterschlossen" werden. Solche Fälle müssen eindeutig verboten werden. Es kann nicht sein, dass man sich aus so etwas "rausklagen" muss. Der Freistaat muss hier regeln. Söder will das nicht, demnach sollte man sich überlegen, wen man wählt.

Die Kommunen sind total unterfinanziert. Woher sollen sie das Geld für den Straßenbau nehmen? Eine gute gebaute Straße mit Versorgungsleitungen für Straßenbeleuchtung, Energie, Kommunikation und Wasser/Abwasser wertet ein Haus erheblich auf. Ich bin selber Besitzer eines Einfamilienhauses.

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