Abschaffung von Schusswaffen im Strafvollzug

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Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
1 015 Támogató 1 015 -ban,-ben Rajna-vidék–Pfalz

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  1. Indított 2013
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Ez egy online petíció des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Die Landesregierung plant die Schusswaffen für die Bediensteten im Strafvollzug abzuschaffen. Gegen diese Maßnahme richtet sich die Petition.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Schusswaffen innerhalb der Vollzugseinrichtungen sind entbehrlich. Zukünftig soll es aber auch noch möglich sein - wie derzeit praktiziert - bei Transporten von Gefangenen, Bewachung in öffentlichen Krankenhäusern und bei Ausführungen zur Eigensicherung der Mitarbeiter und Verhinderung von Befreiungsaktionen Schusswaffen mitzuführen.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Ministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz und bei Beschlussfassung auch die Landesregierung.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Die gesetzlichen Vorgaben sollen nicht geändert werden.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde

Begründung der Petition Abschaffung der Schusswaffen im rheinland-pfälzischen Strafvollzug: Nach Presseberichten möchte der Minister der Justiz und für den Verbraucherschutz die Schusswaffen im rheinland-pfälzischen Strafvollzug abschaffen. Zur Begründung werden gegenüber der Presse positive Erfahrungen aus dem Jugendstrafvollzug und der Sozialtherapeutischen Anstalt in Ludwigshafen angeführt. Meine Person, die Interessenvertretung der Bediensteten (Gewerkschaft Strafvollzug) und auch eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern haben dazu eine ganz andere Meinung. Schusswaffen gehören nicht in den gesicherten Bereich der Vollzugseinrichtungen, also hinter die Mauern. Hier gibt es bauliche und technische Maßnahmen, die geeignet sind die Flucht (Ausbruch) eines Gefangenen mit höchster Wahrscheinlichkeit zu verhindern. Die gründliche Ausbildung des Personals in Deeskalationsstrategien und Konfliktmanagement soll massive Übergriffe auf Mitgefangenen und das Personal verhindern helfen. Wie ist die zukünftige Verfahrensweise bei Transporten von Gefangenen über die Landesgrenzen bei denen aus Sicherheitsgründen das Tragen von Schusswaffen angeordnet ist? Muss der rheinland-pfälzische Justizvollzug den Transport zukünftig verweigern und der Justizvollzug des jeweils betroffenen Bundeslandes den Transport des gefährlichen Gefangenen selbst übernehmen? Zur Sicherung von Gefangentransporten, insbesondere von gefährlichen und gefährdeten Gefangenen, ist das Mitführen von Schusswaffen auch zukünftig - nach einhelliger bundesweiter Meinung in Fachkreisen - zwingend notwendig. Krankenhausbewachungen von Gefangen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität oder mit terroristischem Hintergrund erfordern besondere Sicherungsmaßnahmen. Dazu gehört auch die Bewaffnung der Sicherungskräfte. Die Eigensicherung von Bediensteten ist Ausdruck eines professionellen Handelns und steht nicht im Widerspruch zu einem modernen Strafvollzug. Unbestritten ist auch die abschreckende Wirkung von Schusswaffen, wodurch oft bereits der Versuch zur Befreiung unterbleibt. Es ist auch für die Öffentlichkeit unverständlich, dass Gewalttäter nach bundesweiter Fahndung und ggf. Festnahme durch Spezialeinsatzkommandos im folgenden Strafvollzug von unbewaffneten Sicherungskräften bei Verlassen der Anstalten begleitet werden. Jeder Geldtransport wird von bewaffnetem Sicherheitspersonal begleitet. Wir als Vollzugspraktiker sind Teil der inneren Sicherheit und warnen vor Einsparungen die die Sicherheit des rheinland-pfälzischen Strafvollzuges und somit der Allgemeinheit gefährden. Der Sicherheit der Allgemeinheit fühlen sich die Vollzugsbediensteten aus diesen und anderen Gründen in besonderem Maße verpflichtet. Eine gänzliche Übertragung der Sicherungsaufgaben auf die Polizei ist nicht nachvollziehbar, da bezweifelt werden kann, dass die Polizei überhaupt personell und organisatorisch dazu in der Lage ist, was aus den zwischenzeitlichen öffentlichen Äußerungen der Polizeigewerkschaften deutlich hervorgeht.

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Ùjdonságok

  • Der Petent sprach sich mit seiner Eingabe gegen die seinerzeit beabsichtigte Abschaffung
    von Schusswaffen im Strafvollzug aus. Im Zuge des Petitionsverfahrens hat das Ministerium
    der Justiz und für Verbraucherschutz entschieden, dass in den Justizvollzugseinrichtungen,
    in denen bisher Schusswaffen bei Vorführungen, Ausführungen und Gefangenentransporten
    mitgeführt werden, dies auch weiterhin möglich sein soll. Es hat dabei auf die Bedenken und
    Befürchtungen der Bediensteten Rücksicht genommen, die sich bei einem erzwungenen
    generellen Verzicht auf das Mitführen von Schusswaffen potentiellen Angreifern gegenüber
    schutzlos ausgeliefert fühlen.

    Der Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz hat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung
    am 12.11.2013... további

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