Änderung der Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer für Neuzulassungen ab 1.1.2021

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6 Unterstützende 6 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

6 Unterstützende 6 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Änderung der Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer für Neuzulassungen ab dem 01.01.2021 gefordert.

Begründung

  • Zweck der Steuer/Steuererhöhung unklar- werden ab 2021 die Straßen von Kraftfahrzeugen mit mehr Hubraum stärker abgenutzt beziehungsweise von Fahrzeugen mit weniger Hubraum weniger stark abgenutzt?- Wenn die Berechnungsformel angepasst wird, sollten hierbei die gefahrenen Kilometer in die Berechnung mit eingerechnet werden. Mehr Laufleistung bedeutet mehr Abnutzung der Straße wie auch eine höhere Umweltbelastung. Das Zurückmelden der gefahrenen Kilometer könnte einfach bei der Hauptuntersuchung erfasst werden beziehungsweise beim Verkauf/Ummelden des Kfzs. Dies hätte zudem eine sinnvolle Erziehungsmaßnahme der Fahrzeugführer zur Folge (weniger Kosten durch weniger gefahrene Kilometer). Bei Autoversicherungen wird dieses Prinzip schon lange angewendet.- Hybridfahrzeuge sollten nicht gesondert besteuert werden, denn auch diese Fahrzeuge nutzen die Straßen ab. Zudem ist nicht nachgewiesen, ob überhaupt mit dem Elektroantrieb gefahren wird. Beispiel: Hybridfahrzeuge werden oft als Firmenfahrzeug für den Außendienst zugelassen, um den Steuervorteil (0,5% anstelle von 1%) geltend zu machen. Hierbei wird ein verschwindend geringer Anteil der gefahrenen Kilometer wirklich elektrisch zurückgelegt.- Es handelt sich um eine doppelte Belastung für den Fahrzeughalter. Die Hersteller müssen Strafzahlungen in Kauf nehmen, wenn die Fahrzeugflotte über 95g/km CO2-Ausstoß hat. Diese Mehrbelastung wird auch an den Kunden weitergegeben. Somit müssen Käufer/Halter für diese Motorisierungen (größerer Hubraum, CO2-Ausstoß >95g/km) doppelt zahlen. Zudem handelt es sich jetzt schon um eine doppelte Besteuerung (Ökosteuer und Kfz-Steuer). Beide Steuern erfüllen den gleichen Zweck. - Sammler und Liebhaber von Kraftfahrzeugen werden unfair besteuert. Diese besitzen oft viele Fahrzeuge (zum Beispiel für bestimmte Autotreffen), obwohl diese zugelassenen Fahrzeuge teilweise nicht mal 1000km im Jahr gefahren werden (unabhängig von einem Saisonkennzeichen).

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