Petition richtet sich an:
Gemeindeverwaltung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Müller, sehr geehrter Herr Hauptamtsleiter Freytag, sehr geehrte Gemeinderäte,
wir, die Bewohner des Baugebiets Lindenmahd II, widersprechen hiermit den Einschränkungen im Bebauungsplan im Hinblick auf den Einsatz von Trocken- und Stützmauern sowie den vorgegebenen Böschungsneigungen. Hiermit fordern wir die Gemeinderäte und den 1. Bürgermeister der Gemeinde Jagstzell auf, die o.g. Regelungen außer Kraft zu setzen bzw. zu überarbeiten. Außerdem fordern wir das Hauptamt (Bausachen) der Gemeinde Jagstzell auf, die wegen Verstoßes an das Landratsamt Ostalbkreis übergebenen Einzelfälle zurückzuziehen.
Begründung
Die Vorgaben zu Grenzabständen und Höhen von Trocken- und Stützmauern sowie der vorgegebenen Böschungsneigung von 1:2 erachten wir als nicht zeitgemäß und praxistauglich. Die Baugebiete Lindenmahd I und Lindenmahd II, 1. und 2. Bauabschnitt, weisen teils starke Höhenunterschiede und Gefälle auf, die es abzufangen gilt. Zwischen den Grundstücken der Besitzer ist dies im gegenseitigen Einvernehmen bereits möglich. Bei Angrenzung an öffentliche Flächen und Grundstücke der Gemeinde werden hingegen die Gestaltungsmöglichkeiten stark eingegrenzt. Die Vorgaben zu Grenzabständen, Höhen und Neigungen verbrauchen sehr viel wertvolle Fläche. Gerade in Zeiten knapper Flächen gilt es doch die vorhandenen Grundstücke möglichst gut nutzbar zu machen. Auch im Hinblick auf die vielen kleinen Kinder im Baugebiet ist eine gut nutz- und bespielbare ebene Fläche unserer Ansicht nach sehr wichtig. Ein familienfreundliches Jagstzell liegt uns allen am Herzen. Betrachtet man den Bauabschnitt 2, wird dieser Umstand noch mehr an Bedeutung gewinnen, da hier deutlich größere Höhenunterschiede zwischen den Grundstücken auftreten.
Im gesamten Gemeindegebiet werden in der Praxis bereits seit vielen Jahren Trocken- und Stützmauern auf Grenzen und in unterschiedlichen Höhen sowie verschiedene Böschungsneigungen angelegt und genehmigt. Sogar in den Baugebieten Lindenmahd I und II kommen im Umkreis von 500 Metern derzeit teils sehr unterschiedliche Vorgaben zum Tragen.
Die Vorgaben der erlaubten Aufschüttungen und Abgrabungen zur Geländemodellierung im Bebauungsplan geben bereits heute einen guten Richtwert ab. An diese Höhen sollten auch die zulässigen Höhen der Mauern und sinnvolle Böschungsneigungen angepasst werden. Das Setzen von Trocken- und Stützmauern auf der Grenze sollte grundsätzlich aus o.g. Gründen erlaubt sein. Selbstverständlich unter der Prämisse, dass die Sicherheit im Straßenverkehr durch die Baumaßnahmen nicht beeinträchtigt wird. Dies ist derzeit bei keinem von uns der Fall.
Die derzeitigen Vorgaben schränken unseren Gestaltungsspielraum und die mögliche Nutzbarkeit der Grundstücke stark ein. Im Sinne einer harmonischen Gemeinschaft und für klare Vorgaben für zukünftige Bewohner von Lindenmahd I und II bitten wir alle Verantwortlichen um Nachkommen unseres Gesuches.