Region: Jagstzell

Änderung der Regelungen im Bebauungsplan für Lindenmahd II

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gemeindeverwaltung

77 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

77 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 17.04.2019
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Gemeindeverwaltung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Müller, sehr geehrter Herr Hauptamtsleiter Freytag, sehr geehrte Gemeinderäte,

wir, die Bewohner des Baugebiets Lindenmahd II, widersprechen hiermit den Einschränkungen im Bebauungsplan im Hinblick auf den Einsatz von Trocken- und Stützmauern sowie den vorgegebenen Böschungsneigungen. Hiermit fordern wir die Gemeinderäte und den 1. Bürgermeister der Gemeinde Jagstzell auf, die o.g. Regelungen außer Kraft zu setzen bzw. zu überarbeiten. Außerdem fordern wir das Hauptamt (Bausachen) der Gemeinde Jagstzell auf, die wegen Verstoßes an das Landratsamt Ostalbkreis übergebenen Einzelfälle zurückzuziehen.

Begründung

Die Vorgaben zu Grenzabständen und Höhen von Trocken- und Stützmauern sowie der vorgegebenen Böschungsneigung von 1:2 erachten wir als nicht zeitgemäß und praxistauglich. Die Baugebiete Lindenmahd I und Lindenmahd II, 1. und 2. Bauabschnitt, weisen teils starke Höhenunterschiede und Gefälle auf, die es abzufangen gilt. Zwischen den Grundstücken der Besitzer ist dies im gegenseitigen Einvernehmen bereits möglich. Bei Angrenzung an öffentliche Flächen und Grundstücke der Gemeinde werden hingegen die Gestaltungsmöglichkeiten stark eingegrenzt. Die Vorgaben zu Grenzabständen, Höhen und Neigungen verbrauchen sehr viel wertvolle Fläche. Gerade in Zeiten knapper Flächen gilt es doch die vorhandenen Grundstücke möglichst gut nutzbar zu machen. Auch im Hinblick auf die vielen kleinen Kinder im Baugebiet ist eine gut nutz- und bespielbare ebene Fläche unserer Ansicht nach sehr wichtig. Ein familienfreundliches Jagstzell liegt uns allen am Herzen. Betrachtet man den Bauabschnitt 2, wird dieser Umstand noch mehr an Bedeutung gewinnen, da hier deutlich größere Höhenunterschiede zwischen den Grundstücken auftreten.

Im gesamten Gemeindegebiet werden in der Praxis bereits seit vielen Jahren Trocken- und Stützmauern auf Grenzen und in unterschiedlichen Höhen sowie verschiedene Böschungsneigungen angelegt und genehmigt. Sogar in den Baugebieten Lindenmahd I und II kommen im Umkreis von 500 Metern derzeit teils sehr unterschiedliche Vorgaben zum Tragen.

Die Vorgaben der erlaubten Aufschüttungen und Abgrabungen zur Geländemodellierung im Bebauungsplan geben bereits heute einen guten Richtwert ab. An diese Höhen sollten auch die zulässigen Höhen der Mauern und sinnvolle Böschungsneigungen angepasst werden. Das Setzen von Trocken- und Stützmauern auf der Grenze sollte grundsätzlich aus o.g. Gründen erlaubt sein. Selbstverständlich unter der Prämisse, dass die Sicherheit im Straßenverkehr durch die Baumaßnahmen nicht beeinträchtigt wird. Dies ist derzeit bei keinem von uns der Fall.

Die derzeitigen Vorgaben schränken unseren Gestaltungsspielraum und die mögliche Nutzbarkeit der Grundstücke stark ein. Im Sinne einer harmonischen Gemeinschaft und für klare Vorgaben für zukünftige Bewohner von Lindenmahd I und II bitten wir alle Verantwortlichen um Nachkommen unseres Gesuches.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.04.2019
Sammlung endet: 16.04.2019
Region: Jagstzell
Kategorie: Bauen

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • Mich erreichte von Herrn Müller nun folgende Rückmeldung, die ich hier im Original wiedergebe:

    Sehr geehrter Herr Messerer,

    Sie haben das Instrument einer online Petition gewählt und zielen auf eine Änderung des Bebauungsplans " Lindenmahd II" durch die Gemeinde.

    Die Mittel, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, den Gemeinderat oder die Gemeindeverwaltung zu einem Handeln anzuregen, sind in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg abschließend geregelt.
    Dazu gehört eine online Petition nicht.

    Trotzdem gehe ich an dieser Stelle inhaltlich darauf ein.

    Die Gemeinde Jagstzell hat den Bebauungsplan in einem aufwändigen Verfahren (1992-1998) aufgestellt bzw. in einem vereinfachten Verfahren (2016) geändert.
    In diesen Verfahren war auch die Öffentlichkeit beteiligt.
    Bezüglich der Festsetzungen im Bebauungsplan kamen von der Öffentlichkeit keine Anregung und keine Hinweise bezüglich der Geländegestaltung (u.a. Trockenmauern und Böschungen) auf den Baugrundstücken.

    Der von Ihnen beschriebene Unmut ist aus unserer Sicht unbegründet: Ihnen und allen anderen Bauplatzkäufern lagen rechtzeitig vor dem Kauf des Bauplatzes die geltenden Bauvorschriften vor.
    Sie und alle anderen haben sich im Kaufvertrag verpflichtet, diese Bauvorschriften einzuhalten.
    Sie und auch die anderen Bauherren haben in einem Bauantrag Ihre Wünsche zur Bebauung und zur Geländegestaltung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht.
    Ausnahmslos wurden alle Ihre Wünsche durch entsprechend erteilte Baugenehmigungen und eventuell notwendige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat erfüllt.
    Damit konnten alle Entscheidungen zur vollsten Zufriedenheit der Bauherren getroffen werden.
    Änderungen des Bebauungsplanes waren dazu nicht notwendig.

    Es wurde aber tatsächlich im Einzelfall - wie auch in Ihnen selbst - abweichend von den eigenen eingereichten Bauwünschen und den freigegebenen bzw. genehmigten Bauplänen gebaut.

    Die Gemeinde erkennt auch unter Berücksichtigung der Begründung in Ihrer Petition keinen Handlungsbedarf zur Änderung des Bebauungsplanes:
    in diesem sind klare und mit allen abgestimmte Regeln für eine Bebauung der Grundstücke im Baugebiet enthalten.
    Der Bebauungsplan dient auch der Rechtssicherheit aller, die entsprechend den dort geltenden Regeln gebaut haben.

    Wenn davon abgewichen werden soll, sind entsprechende Anträge einzureichen und im Einzelfall wird eine Entscheidung ergehen.
    Die eingereichten Anträge werden durch das Kreisbauamt nach Anhörung des Gemeinderates im Einzelfall entschieden.
    Wir sind davon überzeugt, dass dort wo es möglich ist wieder Entscheidungen getroffen werden können, die ebenfalls für alle Beteiligten zufriedenstellend ausfallen.
    Mit dem jetzt aufgezeigten Weg zur weiteren Vorgehensweise kann es zu einer guten gemeinsamen Lösung zur Zufriedenheit aller Beteiligten kommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Raimund Müller
    Bürgermeister
  • Hallo zusammen,
    auf der letzten Gemeinderatssitzung am 29.4.2019 habe ich mich bei Herrn Müller nach dem aktuellen Stand erkundigt. Er möchte prüfen ob er rechtlich überhaupt darauf reagieren muss. Geht es nach ihm, würde er das am liebsten ignorieren. Vertreter der Presse waren auch vor Ort und haben einen Artikel darüber in der Zeitung veröffentlicht: https://www.schwaebische.de/landkreis/ostalbkreis/jagstzell_artikel,-online-petition-besch%C3%A4ftigt-gemeinderat-der-kampf-um-die-trockenmauer-_arid,11046291.html

    Es bleibt also spannend wie es weitergeht.

Noch kein PRO Argument.

Die geltenden Bauvorschriften lagen allen Käufern vor. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wen jeder baut und macht was er will wäre das Chaos groß. Eine Petition zu starten ist unverhältnismässig, nutzlos und übertrieben. Gibt es nur noch Wutbürger in diesem Land?

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