12 Signaturer
Insamlingen är klar
Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.
Framställningen är riktad till: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird eine dahingehende Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gefordert, dass für Leichtkrafträder, Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor sowie Pedelecs/eBikes und sog. E-Scooter/Elektrokleinstfahrzeuge ein Fahrtrichtungsanzeiger erforderlich ist.
Orsak
Der Gesetzgeber muss aufgrund steigender Unfallzahlen bei Zweirädern/Fahrrädern mit elektrischer Fahrhilfe reagieren.An diesen Unfallzahlen sind, laut Medien, überproportional eBikes/E-Bikes/Pedelecs beteiligt, weil die Fahrhilfe häufig unterschätzt wird und Abbiegemanöver daher mit noch mehr Fahrunsicherheit stattfinden. Aufgrund der Banalität des strikten Hände-am-Lenker-Lassens brauchen wir sicherlich auch für die Zweiräder, für die es bisher noch nicht vorgesehen war, Fahrtrichtungsanzeiger, die bequem bedient werden können, ohne den festen Griff auch nur für Momente aufzugeben. Für eBikes, Pedelecs und die aufkommenden eScooter (in erster Linie bezeichnet als Elektrokleinstfahrzeuge oder auch E-Scooter, Elektro-Scooter, Elektroscooter, Elektrostehroller, E-Tretroller, (allerdings wie Vespas auch: E-Roller und Elektroroller – die Bezeichnungsdiskussion ist immer noch im vollen Gange) gilt das ganz besonders. Ideal sind für den Fall einer zukünftigen Fahrtrichtungsanzeiger-Vorschrift Nachrüstsätze von Wirtschaftsunternehmen, die während einer Kulanz-Zeit bis zum Eintritt der Geltung der Vorschrift sicherlich derartige Nachrüstsätze für bereits im Verkehr befindliche Zweiräder herstellen können. Wenn sich Zweirad-Hersteller mit der Umstellung auf die Ausstattung mit Fahrtrichtungsanzeigern bei der Fabrikation schwer tun, können auch Neuauslieferungen ab Geltung der Vorschrift mit solchen Sets nachgerüstet werden.
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ladda ner (PDF)Information om petitionen
Petition startade:
2021-04-05
Petitionen avslutas:
2021-06-12
Region:
Tyskland
Kategori :
Debatt
Inga KONTRA-argument än.